Zum Stichtag 1. September 2021 findet die nächste Runde der Biomasse-Ausschreibungen gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) statt. Das Ausschreibungsvolumen beläuft sich auf 274,9 MW, der Höchstwert für neue Biomasseanlagen, die einen Förderanspruch erwerben wollen, liegt bei 16,4 ct/kWh. Für Bestandsanlagen können bis zu 18,4 ct/kWh geboten werden. Die Meldefrist für Genehmigungen für Projekte, die an den Ausschreibungen teilnehmen wollen, endet am 11. August 2021.
Eigentlich sollte das Ausschreibungsvolumen für den Termin 300 MW betragen – das ist die Hälfte der 600 MW, die für die Biomasse...
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