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Speicher und Verbraucher

Netzanschluss: ÜNB wechseln von „Windhund-“ auf „Reifegradverfahren“

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Die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50Hertz, Amprion, TenneT Germany und TransnetBW führen ein neues Verfahren für die Bereitstellung von Netzanschlüssen ein. Anträge auf Anschluss an das Höchstspannungsnetz, z. B. für Großbatteriespeicher, Rechenzentren, Elektrolyseure und andere Großverbraucher, werden künftig anhand einer Reihe nachprüfbarer Kriterien und ihrer Realisierungswahrscheinlichkeit bewertet, berichten die ÜNB in einer gemeinsamen Mitteilung. Das „Reifegradverfahren“ löst das Windhundprinzip ab, bei dem Netzanschlussanträge einzig nach dem Zeitpunkt der Einreichung chronologisch bearbeitet wurden. „Das Reifegradverfahren startet in den Regelzonen der ÜNB ab dem 1. April 2026 mit einer ersten Informations- und Antragsphase.“

Die Vielzahl an Netzanschlussanträgen am Übertragungsnetz übersteige die verfügbaren Projektressourcen auf Seiten der ÜNB zu deren Bearbeitung „deutlich“, heißt es im Konzeptpapier der ÜNB. Am Beispiel von 50Hertz werde die Dimension des Problems sichtbar: Bei rund 65 GW an vorliegenden Anschlussanträgen für Batteriespeicher müssten jeweils individuelle Machbarkeitsstudien erstellt und verbindliche Zusagen erteilt werden. „Aufgrund des damit verbundenen Aufwands sowie der resultierenden Bearbeitungszeiten wäre dies unter den aktuellen Rahmenbedingungen nicht realisierbar.“

Anträge sollen vor diesem Hintergrund künftig nicht einzeln, sondern in festen Zyklen gesammelt und gemeinsam bewertet. Übersteigt die Anzahl der eingereichten Projekte die verfügbaren Kapazitäten, so werden die am weitesten entwickelten und somit „reifsten“ Projekte zuerst ausgewählt und erhalten ein Angebot mit einem Zeitplan für einen Netzanschluss. Bei der Bewertung der Anträge ständen eindeutig messbare und transparente Kriterien im Mittelpunkt. Dazu gehören Flächensicherung und Genehmigungsstand, technisches Anlagen- und Anschlusskonzept, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Antragsteller sowie Netz- und Systemnutzen des Projektes.

Quelle: Übertragungsnetzbetreiber

Auf diese Weise werde sichergestellt, dass Projekte von hoher Realisierungswahrscheinlichkeit und Qualität im Falle von Überzeichnungen nach dem Motto „First ready, first served“ priorisiert werden können. „Das Reifegradverfahren schafft den Rahmen für einen strukturierten, transparenten und diskriminierungsfreien Prozess, der die Vergabe von Netzanschlüssen planbarer und effizienter macht“, betonen die Übertragungsnetzbetreiber. Vergleichbare Verfahren hätten sich in Großbritannien, Norwegen und anderen Ländern bereits bewährt.

Die Übertragungsnetzbetreiber halten eine europarechtliche Bestätigung für das neue Verfahren durch die Bundesnetzagentur für „sinnvoll“. Zielführend wäre zudem, die gesetzlichen Grundlagen für das Netzanschlussverfahren gemäß des vorgeschlagenen „Reifegradverfahrens“ zu konkretisieren. Entsprechende Anpassungen im EnWG dienten der Schaffung von Rechtssicherheit und der „Vertrauensbildung bei allen beteiligten Akteuren“, heißt es im Konzeptpapier.

ÜNB empfehlen gesetzlich festgelegte Kontingente für bestimmte Technologien

Die Nachfrage nach Netzanschlüssen werde das Angebot – vor allem bei Schaltfeldern – unabhängig vom neuen Reifegradverfahren weiterhin übersteigen. Um die Netzanschlüsse volkswirtschaftlich möglichst effizient zu nutzen, empfehlen die ÜNB daher, dass die Politik in Zukunft gesetzlich festgelegte Kontingente für bestimmte Technologien einführt, die sich am Bedarf des Gesamtsystems orientieren. So könne gewährleistet werden, dass Batteriespeicher, Elektrolyseure, Industrie, Kraftwerke oder Rechenzentren angemessen berücksichtigt werden.

Erneuerbare Energien genießen durch die Vorrangregelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eine gesetzlich verankerte, bevorzugte Behandlung. Für konventionelle Kraftwerke ab einer Leistung von 100 MW und einer Spannungsebene von 110 kV schreibt die KraftNAV verbindlich das Windhundprinzip vor. Ihre Netzanschlussanträge werden künftig parallel zum Reifegradverfahren bei Speichern und Verbrauchern bearbeitet. „Die Inkludierung von Erzeugungsanlagen in ein neues Vergabeverfahren ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht zwingend erforderlich und würde zudem Änderungen am EnWG, dem EEG und der KraftNAV voraussetzen“, heißt es. „Langfristig ist es allerdings wünschenswert, dass auch Erzeuger – gemeinsam mit anderen Petentengruppen – in einem einheitlichen Vergabeverfahren adressiert werden.“

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