Zur Bildung der Kapazitätsreserve führen die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50Hertz, Amprion, Tennet, und Transnet BW jetzt eine gemeinsames Beschaffungsverfahren durch. Sie schreiben für den Erbringungszeitraum vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2022 eine Reserveleistung von 2.000 MW aus, mit einem Höchstwert von 100.000 €/MW/a. Gebotstermin ist nach Angaben auf der Plattform der Netzbetreiber der 1. Dezember 2019.
Wie es dort heißt, ist die Sicherheitsleistung durch Einreichung von Bürgschaften erforderlich, da die ÜNB keine Bestimmungen nach § 10 Absatz 4 KapResV getroffen haben. Das zu verwendende Bürgschaftsformular wird über die Vergabeplattform Negometrix bereitgestellt, unter der Tender ID 110113. Die Gebote sind elektronisch über die Vergabeplattform Negometrix einzureichen. Bürgschaften sind zusätzlich im Original postalisch zu übersenden.
Mit der Kapazitätsreserve soll gemäß § 13e EnWG ab dem Winterhalbjahr 2020/2021 außerhalb des Strommarktes eine Reserve in Höhe von 2 GW gebildet werden. Die Leistung kann von Erzeugungsanlagen, Speichern sowie regelbaren Lasten vorgehalten werden. Die Kapazitätsreserve ist nach Angaben der Übertragungsnetzbetreiber notwendig, um in außergewöhnlichen und nicht vorhersehbaren Situationen die Systembilanz zu stützen und auf diese Weise das Gleichgewicht zwischen Stromerzeugung und -verbrauch zu erhalten.
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Kapazitätsreserve zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit
Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit soll die Kapazitätsreserve zum Einsatz kommen, wenn trotz freier Preisbildung an der Strombörse kein ausreichendes Angebot existiert, um die Nachfrage an elektrischer Energie zu decken. Die in der Kapazitätsreserve gebundenen Anlagen sollen zudem, soweit möglich, die Funktion der Netzreserve übernehmen. Sofern die Anlagen in netztechnisch geeigneten Regionen stehen, werden die ÜNB diese auch in Fällen anfordern, in denen es für die Systemsicherheit aufgrund von Netzengpässen erforderlich ist.