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Netzdienliche PV-Speicher: Förderprogramm „ausgesprochen erfolgreich“

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Seit dem 1. März fördert die L-Bank in Baden-Württemberg Projekte im Programm „Netzdienliche PV-Batteriespeicher“. Nach Angaben der Landesregierung ist das Programm „ausgesprochen erfolgreich“. In den ersten drei Monaten seit März seien 422 Anträge bewilligt worden, die mit mehr als einer Mio. € gefördert werden. Insgesamt stelle das Land in diesem und im nächsten Jahr gut drei Millionen € zur Verfügung. Die Förderung beträgt bis zu 400 € pro Kilowattstunde installierter Kapazität.

Gefördert wird die Investition in einen stationären, netzdienlichen Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden PV-Anlage. Es werden sowohl „Heimspeicher“ in Verbindung mit einer PV-Anlage mit bis zu 30 kWp Leistung als auch „Gewerbespeicher“ in Verbindung mit einer PV-Anlage mit mehr als 30 kWp Leistung gefördert. Maximal werden 30 Prozent der Nettoinvestitionskosten des Batteriespeichersystems übernommen.

Förderung pro kWh installierter Kapazität sinkt im Jahr 2019

Im laufenden Jahr beträgt die Förderhöhe für Speicher und PV-Anlagen bis 30 kWp 300 €/kWh, im kommenden Jahr sinkt sie auf 200 €/kWh. Bei größeren Gewerbesystemen werden 400 €/kWh (2018) bzw. 300 €/kWh (2019) gezahlt. Darüber hinaus kann ein Bonus in Höhe von 250 € je Batteriespeicher gewährt werden, sofern der Speicher über eine prognosebasierte Betriebsstrategie (Erzeugungs- und/oder Verbrauchsprognosen) verfügt.

Die maximale Leistungsabgabe der PV-Anlage am Netzanschlusspunkt darf 50 Prozent (Kleinanlagen) respektive 60 Prozent (Gewerbeanlagen) betragen.

Kumulierte Förderung mit KfW-Programm Erneuerbare Energien – Speicher möglich

Die Förderung eines Vorhabens oder von Teilen eines Vorhabens kann mit anderen öffentlichen Förderungen kumuliert werden. Erfolgt eine Förderung im Rahmen des KfW-Förderprogramms „Erneuerbare Energien – Speicher“ darf die Fördersumme aus Tilgungszuschuss der KfW-Förderung und Zuschuss des Landesförderprogramms die Nettoinvestitionskosten des Batteriespeichersystems nicht überschreiten. Weiterhin ist der Zuschuss aus diesem Förderprogramm auf die Höhe des Tilgungszuschusses im Rahmen des KfW-Programms „Erneuerbare Energien – Speicher“ begrenzt.

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