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Netzentgelte: Drei Vorschläge zur Stärkung des industriellen Flexibilitätsangebots

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In ihrem Diskussionspapier „Entgelte für Industrie und Gewerbe“ macht die Bundesnetzagentur Vorschläge für drei unterschiedliche Herangehensweisen zur Stärkung des industriellen Flexibilitätsbeitrags.

Spotmarktorientierte Flexibilitätsanreize

Im ersten Vorschlag sollen deutliche positive Effekte für das Energieversorgungssystem durch einen Anreiz zur Reaktion auf Spotmarktentwicklungen erreicht werden. Der Ansatz zielt auf eine markt- und systemdienliche Nutzung von Flexibilitätspotentialen.

Der zunehmenden Volatilität der Einspeisung stehen noch sehr geringfügige flexible Lasten gegenüber. In vielen Situationen erzeugen EE-Anlagenbetreiber keinen Strom, weil Mengen nicht wirtschaftlich vermarktet werden können. „Durch lastseitige Reaktionen ließe sich dieser Effekt eindämmen und somit das Ziel der EE-Marktintegration fördern“, heißt es im Diskussionspapier. Gleichzeitig könnte marktorientierte Lastflexibilität auch Hochpreisphasen mindern und somit das Strompreisniveau stabilisieren. „Man würde den früheren Begründungsansatz, einer kontinuierlichen Stromproduktion in Großkraftwerken eine ähnlich kontinuierliche Nachfrage zur Seite zu stellen, auf das heutige System anpassen und einer volatilen Erzeugung eine flexible Nachfrage zur Seite stellen.“

Anders als die dynamischen Netzentgelte sei hier nicht die Netzentlastung das Ziel, sondern die Systemoptimierung. Aus Sicht der Bundesnetzagentur wäre ein Ansatz denkbar, innerhalb dessen stromintensive Letztverbraucher in Zeiten von Hochpreisphasen und Preissenken von ihrer gewöhnlichen Fahrweise abweichen und flexibel auf diese Marktentwicklungen reagieren. „Bei einer effektiven Ausgestaltung würden sie eine Dienstleistung an das Energieversorgungssystem erbringen, die Netzentgeltrabatte in vergleichbarer prozentualer Höhe zur Bandlast rechtfertigt.“

Netzdienliche Flexibilisierung

Einen Beitrag zur Systemdienlichkeit und damit eine notwendige Voraussetzung zum Erhalt einer Entgeltreduzierung könne alternativ durch eine (zeitweise) netz- bzw. systemdienliche, situationsbezogene Verbrauchsanpassung von Bandlastverbrauchern erbracht werden.

Um im Falle von Ungleichgewichten im Netz die Stabilität zu gewährleisten, ergreifen Netzbetreiber, je nach Ursache, Engpassmanagementmaßnahmen. Kompensationszahlungen im Zuge von Redispatch-Maßnahmen verursachen erhebliche Kosten für das Energiesystem (im Jahr 2023 lagen diese bei ca. 3,2 Mrd. Euro). Netztechnisch bedingte Abregelungen von EE-Erzeugungsanlagen mindern darüber hinaus die Einspeisung von günstigem und CO2-arm produziertem Strom.

Bandlastverbraucher können durch eine situative Flexibilisierung ihres Verbrauchsverhaltens teilweise eine Abmilderung der negativen Effekte bewirken und damit einen Beitrag zur Systemdienlichkeit leisten. „Passt ein Bandlastkunde in bestimmten, zu definierenden Situationen seinen Bezug aus dem Netz anlassgerecht an, trägt er zur Vermeidung von Engpassmanagementkosten bei oder erbringt andere netz- und systemstützende Leistungen.“ Sondernetzentgelte dürften gemäß europäischem Recht nur gewährt werden, sofern eine Gegenleistung zu Gunsten der Netze oder anderer vom Regulierer zu beachtenden Belange des Energiesystems erbracht wird. „Der zu diskutierende Ansatz fördert ein Netznutzungsverhalten, welches die Netzauslastung optimiert, Kosten ersparen kann und/oder systemstabilisierende Wirkung hat.“ Damit wird das Flexibilitätspotential netzdienlich genutzt.

Netzdienliche Anforderungen des Flexibilitätseinsatzes durch Netzbetreiber

Eine dritte Möglichkeit, die Erhaltung der Netzentgeltrabatte durch eine systemdienliche Leistung der stromintensiven Verbraucher zu rechtfertigen, könnte in der gezielten, netzdienlichen Nutzung des Flexibilitätseinsatzes durch Netzbetreiber liegen. „Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass bereits die Abschaffung des bestehenden (Fehl-)Anreizes gegen ein flexibles Verhalten zu einer gewissen Flexibilisierung der Verbraucher führt“, heißt es in dem Papier. Der zur Diskussion gestellte Ansatz mache daher nicht den flexiblen Einsatz selbst, sondern die Möglichkeit des Netzbetreibers zur Beschränkung von sehr hohen oder zur Erhöhung von sehr niedrigen Bezugslasten in kritischen Netzsituationen zur Voraussetzung für die Netzentgeltreduzierung.

Da die Bandlastverbraucher und EE-Anlagen nicht gleichmäßig in den deutschen Stromnetzen verteilt sind, sei eine marktdienliche Flexibilisierung der Verbraucher nicht automatisch auch gut für das Netz. „Dagegen ist die explizite Bereitschaft, auf Aufforderung des Netzbetreibers, Flexibilität bereitzustellen im Grundsatz immer gut für das Netz“, heißt es weiter. Je nach Gegebenheit werde die Richtung, in der Flexibilität vom Netzbetreiber benötigt wird, eine andere sein.

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