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Netzentgelte und Power-to-Gas: „Uhr wird zurückgedreht“

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Im Zuge der Verabschiedung des Energiedienstleistungsgesetzes hat der Bundestag auch die umstrittenen Regelungen zur Netzentgeltbelastung von Power-to-Gas-Projekten zurückgenommen. Sie waren im Zuge des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (Nabeg) verabschiedet worden und hatten zu einer solch deutlichen Reaktion geführt, dass das Bundeswirtschaftsministerium in einer Protokollerklärung ankündigte, den Passus bei nächster Gelegenheit zurückzunehmen. Diese Gelegenheit bot nun das Energiedienstleistungsgesetz.

„Satz 7 in § 118 Absatz 6 EnWG wird so gefasst, wie er bis zum Inkrafttreten der Änderung durch das am 4. April 2019 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus gegolten hat“, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Dadurch werde die Möglichkeit geschaffen, nach Beratung mit den Stakeholdern einen Vorschlag zu unterbreiten, wie die Rahmenbedingungen für den Einsatz von „Power to X“ insgesamt gestaltet werden können. Ferner werde der Genehmigungsvorbehalt in § 18 Absatz 18 gestrichen, heißt es weiter.

Der Bundesverband Energiespeicher (BVES), der gemeinsam mit anderen Stakeholdern interveniert hatte, als die Nabeg-Novelle den Bundestag passiert hat, begrüßt, dass die Regelungen nun zurückgezogen werden. Mit dem Energiedienstleistungsgesetz würden „die Uhren zurückgedreht“ und die vor der Nabeg-Novelle geltenden Formulierungen in § 118 Abs. 6 EnWG wieder eingeführt. „Klargestellt wird damit, dass PtX-Technologien bei der Stromumwandlung nicht mit Netzentgelten belastet werden.“

Man kann nicht Sektorenkopplung fordern, Wasserstoff, grüne Gase oder E-Fuels diskutieren und gleichzeitig durch die Hintertür neue Belastungen einführen.
– Urban Windelen, BVES

„Man kann nicht Sektorenkopplung fordern, Wasserstoff, grüne Gase oder E-Fuels diskutieren und gleichzeitig durch die Hintertür neue Belastungen einführen“, merkt der Bundesgeschäftsführer des BVES, Urban Windelen, an. Die flexible Sektorkopplung sei ein zentrales Element, um die Energiewendeziele noch erreichen zu können. „Es ist gut und notwendig, dass dies nun eindeutig feststeht.“

Es seien allerdings weitergehende Regelungen und gesetzliche Verankerungen erforderlich, um die Sektorkopplung rechts- und investitionssicher zu verankern. „Die Rechtsfolgen für PtX waren bei der Nabeg-Novelle nicht transparent“, so Windelen weiter. Der Aufschrei in Industrie und Stadtwerken aber auch bei Abgeordneten und Bundesländern sei laut gewesen. „Das zeigt, welch große Interessen mittlerweile hinter dem Thema stehen. Gut, dass es jetzt schnell wieder zurück auf Anfang geht und ein Stück Rechts- und Investitionssicherheit erreicht ist.“, so Windelen weiter. (Hinweis: Der Einstieg des Texts wurde nach Verabschiedung des Energiedienstleistungsgesetzes angepasst)

https://www.contextcrew.de/energierecht-muss-sich-dringend-weiter-entwickeln-um-mit-einer-ernstgemeinten-energiewende-schritt-halten-zu-koennen/

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