Industriebetriebe mit einem individuellen Netzentgelt für ihren Strombezug (nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV) können ihren Stromverbrauch seit Jahresbeginn 2024 stärker flexibilisieren und so einen stärkeren Beitrag zur Systemstabilität leisten. Grund ist die Anpassung einer Vorgabe der Netzentgeltverordnung durch die Bundesnetzagentur, wie der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) berichtet. Der entsprechende Paragraf ermögliche Unternehmen mit einem weitgehend gleichmäßigen Strombezug ein reduziertes Netzentgelt. Netzentgelte machen einen erheblichen Anteil an den Stro...
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