Böden und Gewässer werden künftig deutschlandweit besser vor negativen Beeinträchtigungen durch Biogasanlagen geschützt. Hintergrund ist, dass die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) am 1. August 2017 in Kraft getreten ist. Wie die Regierung der Oberpfalz mitteilte, wird damit bis spätestens 2022 eine Umwallung für alle Biogasanlagen zur Pflicht.
Bei Biogasanlagen, die ab sofort neu errichtet werden, sind demnach unter anderem grundsätzlich Umwallungen erforderlich. Umwallungen werden als eine Art Schutzwall oder Schutzmauer um die Biogasanlagen errich...
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