Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) ist jetzt mit novellierten Förderrichtlinien in Kraft. Mit der Novelle werde das Antragsverfahren vereinfacht, mit dem Ziel, Unternehmen einen unbürokratischen Zugang zu Fördermitteln zu ermöglichen, teilte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) mit. Die bisher beihilferechtlich notwendige Berechnung der sogenannten Investitionsmehrkosten entfalle weitestgehend, heißt es. Für bestimmte Anlagen […]

Sind Sie bereits Abonnent? mit Ihren Anmeldedaten ein.