Um den Auf- und Ausbau von Produktionskapazitäten entlang der Batterie-Wertschöpfungskette zu unterstützen, hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) die neue Förderrichtlinie „Resilienz und Nachhaltigkeit des Ökosystems der Batteriezellfertigung“ veröffentlicht. Interessierte Unternehmen könnten sich bis zum 9. November 2023 um eine Förderung bewerben, teilte das Ministerium mit.
„Für eine klimaneutrale Wirtschaft brauchen wir die notwendigen Technologien hier am Standort“, betonte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). „Batterien sind dabei von entscheidender Bedeutung für die Elektrifizierung des Verkehrs, die Energiespeicherung im Stromnetz und die Speicherung erneuerbarer Energien in unzähligen Produkten.“ Die Produktionskapazitäten für Batteriezellen in Deutschland weiter auszubauen sei eine wichtige Maßnahme für die Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft hin zur CO2-Neutralität. Investitionen in die Batterie-Wertschöpfungskette leisteten einen Beitrag zur strategischen Souveränität Europas und erhöhen unsere Wirtschaftssicherheit.
Das europäische Batterie-Ökosystem habe sich in den letzten Jahren dynamisch entwickelt – insbesondere auch durch die Förderung innovativer und großskaliger Projekte in zwei großen Batterie-IPCEIs (Important Project of Common European Interest). Angesichts der geopolitischen Herausforderungen und wegen des hohen Wettbewerbsdrucks aus Drittstaaten sei es notwendig, im globalen Maßstab ein Level-Playing-Field für Investitionen in Schlüsselindustrien zu erhalten, betont das BMWK.
Förderung für großskalige Projekte entlang der gesamten Batterie-Wertschöpfungskette
Der Schwerpunkt der neuen Förderrichtlinie liegt auf großskaligen und strategischen Projekten entlang der gesamten Batterie-Wertschöpfungskette: von den Rohstoffen bis zur Batteriezelle und dem anschließenden Recycling. Für die Förderung stehen Haushaltsmittel in Höhe von rund einer Milliarde Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds zur Verfügung.
Investitionsförderungen unter der neuen Richtlinie werden auf Basis der „BKR-Bundesregelung Transformationstechnologien“ gewährt, die die Europäische Kommission am 19. Juli 2023 beihilferechtlich genehmigt hatte. Die Bundesregelung beruht auf dem von der Europäischen Kommission im März 2023 geschaffenen Beihilferahmen des „Temporary Crisis and Transition Framework“ (TCTF) für Transformationstechnologien. Neben Investitionen können unter der neuen Richtlinie in begrenztem Umfang auch Forschungs- und Entwicklungsausgaben gefördert werden, welche in direktem Zusammenhang mit den geförderten Investitionen stehen.
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