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Neue Regelung erweitert Bürgerbeteiligung bei Energieprojekten

Eueco: „Gute Nachricht für die Energiewende“

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Für Entwickler von Energieprojekten kann die Einwerbung von Bürgerkapital schon bald viel leichter werden. Und darin sieht die in München ansässige eueco GmbH einen der Schlüssel für den Erfolg der Energiewende. Durch eine neue Regelung sollen Schwarmfinanzierungen nun erheblich erleichtert und somit zu einem attraktiven Instrument der Beteiligung werden. Das werde auch der Energie- und Verkehrswende zugutekommen, teilte die auf Bürgerbeteiligungen an Erneuerbaren-Projekten spezialisierte eueco jetzt mit.

Der Bundestag hat Anfang Mai Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen für Schwarmfinanzierungen auf den Weg gebracht, die die Eigenkapital-Finanzierung über Bürgerbeteiligung deutlich vereinfachen wird. Der angepasste §2a des Vermögenanlagengesetzes (VermAnlG) soll voraussichtlich in den kommenden Wochen in Kraft treten.

„Schwarmfinanzierungen sind heute schon ein beliebtes Instrument der Ausgestaltung von Bürgerfinanzierungen, da sie auch prospektfrei umgesetzt werden können“, sagt Josef Baur, Gründer und Geschäftsführer von eueco. Zukünftig werde diese Form der digitalen Bürgerbeteiligung noch attraktiver, so Baur. Gerade für Energieversorger und Projektierer von Wind- und Solarparks, aber auch für die Umsetzung von Mobilitäts- und umfangreicheren Mieterstromkonzepten bringe das neue Gesetz äußerst positive Effekte mit sich.

Prospektfreie Schwarmfinanzierungen werden einfacher

So wird etwa die Möglichkeit prospektfreier Emissionen pro Gesellschaft vom Gesetzgeber von 2,5 Mio. € auf 6 Mio. € erhöht. Die Einzelanlagemöglichkeit für Privatpersonen steigt von bisher 10.000 € auf maximal 25.000 €. Die in der Schwarmfinanzierungsausnahme bedachten Vermögensanlagen wie partiarische Darlehen, Nachrangdarlehen und sonstigen Anlagen werden auf Genussrechte ausgedehnt. Nicht vollständig platzierte bzw. getilgte Vermögensanlagen fließen zudem nicht in die Berechnung des Schwellenwerts ein. Insgesamt werden Schwarmfinanzierungen vom Gesetzgeber damit deutlich stärker privilegiert. Dabei gelte nach wie vor: Prospektfreie Schwarmfinanzierungen müssen im Wege der Anlagevermittlung stets über eine elektronische Plattform realisiert werden.

Anpassung der Betragsgrenzen

Eueco sieht die Änderungen der Betragsgrenzen für Schwarmfinanzierungen als weiteren Impuls für prospektfreie Beteiligungsmodelle. Zwar seien Schwarmfinanzierungen bereits stark von Projektieren und Energieversorgern nachgefragt worden, so eueco. Doch waren die Betragsgrenzen aus Sicht der Emittenten wie auch der der Investoren oftmals zu niedrig. Die neue Schwelle von 6 Mio. € werde die Nutzung prospektbefreiter Beteiligungsformen zusätzlich steigern. Zudem könne Einzelinvestoren mit der neuen Anlageschwelle von 25.000 € dem häufigen Wunsch nach höheren Beteiligungssummen in Zukunft optimal entsprochen werden.

Damit verbunden ist den weiteren Angaben zufolge die „unkomplizierte“ Emission über eine elektronische Beteiligungsplattform. Im Gegensatz zu klassischen, papierbasierten Angeboten können Emissionskosten so erheblich reduziert werden. Letztlich sei auf diese Weise nicht nur der Beteiligungsprozess sehr einfach, sondern es gebe darüber hinaus auch spezielle Fördermöglichkeiten für digitale Bürgerbeteiligungen. „Für die Akzeptanz und Umsetzung der Energiewende ist das eine gute Nachricht“, so Baur.

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EnBW bietet Bürgerbeteiligung am Windportfolio an

 

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