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Neue Verordnung erleichtert Einsatz von E-Taxis in der Praxis

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Das Bundeskabinett hat jetzt die Zweite Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung beschlossen, die auch den Einsatz von E-Taxis in der Praxis erleichtern und damit die Elektromobilität weiter voranbringen soll. „Damit können E-Autos, die vom Hersteller nicht in der Taxi-Variante angeboten werden, leichter zu E-Taxis nachgerüstet werden“, erklärte Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD).

Taxiunternehmen werde es erleichtert, E-Taxis einzusetzen, denn Taxameter und die dazu gehörenden so genannten Wegstreckensignalgeber könnten jetzt auch getrennt voneinander in ein Auto eingebaut werden. Die geänderte Mess- und Eichverordnung beinhalte die Maßgaben des Bundesrates und definiere Wegstreckensignalgeber für Taxameter als Teilgerät. So könnten einerseits Kfz-Hersteller von vornherein einen konformitätsbewerteten Wegstreckensignalgeber mit einer geeigneten Schnittstelle für den Anschluss eines Taxameters im Fahrzeug zu verbauen.

Impulse mit Blick auf die Ladeinfrastruktur

Andererseits erhielten aber auch Taxiunternehmen die Möglichkeit, in ein Fahrzeug einen konformitätsbewerteten Wegstreckensignalgeber eines beliebigen Herstellers nachzurüsten. Für den Verbraucher bleibe sichergestellt, dass der Fahrpreis im Taxi korrekt angezeigt werde. Auch mit Blick auf die Ladeinfrastruktur für Elektroautos setze die geänderte Verordnung Impulse, heißt es seitens des Bundeswirtschaftsministeriums. So würden die Möglichkeiten erweitert, in E-Ladesäulen Daten zu speichern und diese anzuzeigen. Das werde sich positiv auf die Erweiterung der Ladeinfrastruktur auswirken.

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