Um die Durchführung und Dokumentation von Energieaudits transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten, hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) einen neuen Leitfaden als Anwendungshilfe erstellt.
Wie das Bundesamt in einer Mitteilung berichtet, beginnt aktuell die zweite Verpflichtungsperiode für Energieaudits für große Unternehmen.
Der Leitfaden richtet sich vorrangig an Energieauditoren und soll den Auditoren als Anwendungshilfe zur Erstellung von Energieauditberichten nach DIN EN 16247-1 dienen. Große Unternehmen sind nach §§ 8 ff. des Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) hierzu verpflichtet.
Zu den Grundlagen und allgemeinen Fragestellungen rund um die Auditierungspflicht hat das BAFA das Merkblatt für Energieaudits aktualisiert. Dieses richtet sich vorrangig an Unternehmen. Erstmals musste bis zum 5. Dezember 2015 ein Energieaudit erfolgen. Im Turnus von vier Jahren nach der erfolgten Durchführung ist ein Wiederholungsaudit zu erstellen. Der Leitfaden und das aktualisierte Merkblatt sind auf der Internetseite www.bafa.de erhältlich.
Im aktuellen Gesetzentwurf des BMWi zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) sieht die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff) noch Verbesserungsbedarf.
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