Neuer Mustervertrag zur Kommunalbeteiligung an Solarparks

PV-Freiflächenanlage
Symbolbild (Quelle: ContextCrew)

Kommunen können laut dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG 2023) mit bis zu 0,2 Cent pro kWh am Betrieb eines Solarparks beteiligt werden. Die Kommunalbeteiligung gilt nach § 6 EEG sowohl für neue oder repowerte als auch für bestehende PV-Freiflächenanlagen und bezieht sich auf die tatsächlich eingespeiste Strommenge.

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) wirbt für eine stärkere Beteiligung von Standortgemeinden. Um die vertragliche Umsetzung zu erleichtern und rechtssicher zu gestalten, hat der bne einen neuen Mustervertrag zur Verfügung gestellt. An der Ausarbeitung haben der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB), der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) mitgewirkt.

►Unter www.sonne-sammeln.de/mustervertrag kann der Mustervertrag, sowie ein Beiblatt mit Erläuterungen zu den Vertragsinhalten und weitere Informationen zum rechtssicheren Vertragsschluss kostenfrei heruntergeladen werden.

Save the date: Webinar zum Mustervertrag am 6. Juni von 10-11 Uhr. Gemeinsam mit dem DStGB und der Kanzlei Becker Büttner Held (bbh) stellt der bne den genauen Ablauf der Kommunalbeteiligung Schritt für Schritt vor. Die Teilnahme am Webinar ist kostenfrei.      

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