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Neues Papier: Abschöpfung von „Zufallsgewinnen“ soll ab September 2022 erfolgen

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Die Bundesregierung will zur Mitfinanzierung der geplanten Strompreisbremse „Zufallsgewinne“ von Unternehmen auf dem Strommarkt nun offenbar rückwirkend ab dem 1. September abschöpfen. Das geht aus einem Erläuterungspapier der Regierung zu Eckpunkten über ein Maßnahmenpaket zur Entlastung von Strom- und Gaskunden hervor, aus dem die Deutsche Presse-Agentur zitiert. Die Strompreisbremse soll ab Januar greifen. Die Erneuerbaren-Branche hatte zuletzt sogar rückwirkende Zahlungen ab März 2022 befürchtet.
Die Auswahl der abzuschöpfenden Technologien entspreche den EU-Vorgaben, heißt es in dem Papie...

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