Ein neues Regionalnachweisregister ermöglicht seit dem 1. Januar die Ausstellung von Regionalnachweisen für Strom aus erneuerbaren Energien. Der Regionalnachweis ermöglicht es Verbrauchern, EEG-Strom aus ihrer Region zu beziehen, heißt es in einer Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums.

Durch das Regionalnachweissystem stelle das Umweltbundesamt sicher, dass die regionale Eigenschaft einer aus erneuerbaren Energien erzeugten kWh Strom nur einmal verkauft wird.

Die Region wird aus den Postleitzahlengebieten gebildet, die sich in einem 50-km-Umkreis um das Postleitzahlengebiet befinden, in dem der Strom verbraucht wird. Mit Hilfe des Regionalnachweisregisters können sich Anlagenbetreiber Regionalnachweise ausstellen lassen und diese mit dem Strom an Elektrizitätsversorger übertragen. Diese entwerten die Nachweise und können damit die regionale Eigenschaft des EEG-Stroms in der Stromkennzeichnung ausweisen.

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Regionale Eigenschaft des EEG-Stroms in der Stromkennzeichnung ausweisen

Mit dem Betrieb des Regionalnachweisregisters setzt das Umweltbundesamt § 79a EEG 2017 um. Die Rechtsgrundlage für das neue Register, die novellierte Durchführungsverordnung über Herkunfts- und Regionalnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien (Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung – HkRNDV), trat am 21. November 2018 in Kraft. Die Verordnung legt die Rechtsgrundlagen für den Betrieb des neuen Regionalnachweisregisters fest. Sie sieht aber auch Neuregelungen vor, die sich aus der mittlerweile sechsjährigen Praxis zum Herkunftsnachweisregister ergeben haben.