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Niedersachsen bringt „Sicherungsnetz“ für Post-EEG-Windenergie-Anlagen ins Spiel

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Ein Sicherungsnetz für Post-EEG-Windenergieanlagen bringt Niedersachsen in die politische Diskussion ein. Das Land hat einen entsprechenden Antrag für eine Entschließung des Bundesrats eingebracht. Konkret geht es dabei um Windenergieanlagen an Land, die aus planungsrechtlichen Gründen nicht standortgleich durch eine neue Anlage ersetzt werden können, ein Repowering also nicht möglich ist. „Eine Stilllegung dieser Anlagen aus wirtschaftlichen Gründen führt zu einem dauerhaften Verlust der entsprechenden Standorte für die Energiewende“, heißt es in dem Antrag. „Dies sollte gerade in der anstehenden Umbruchphase im Zuge des Kernenergie- und Kohleausstiegs vermieden werden.“

Das Sicherungsnetz sollte sich nach den Vorstellungen der niedersächsischen Landesregierung an der Systematik langfristiger Stromlieferverträge orientieren. „Entsprechend sollte den Betreibern von Anlagen, die in den nächsten Jahren aus der bisherigen EEG-Förderung fallen, einmalig die Option eingeräumt werden, ihre Stromproduktion weiterhin zu einem fest vorgegebenen Fixpreis an die Übertragungsnetzbetreiber weitergeben zu können“, heißt es. Die Laufzeit der Anschlussförderung sollte von den Anlagenbetreibern individuell festgelegt werden, „wobei sie maximal sieben Jahre betragen sollte“.

Mehrbelastung von EEG-umlagepflichtigen Letztverbrauchern nur bei niedrigen Börsenstrompreisen

Der Fixpreis sollte 70 Prozent des zum Zeitpunkt des Herausfallens der Anlage aus der EEG-Förderung geltenden Höchstwertes für die Ausschreibungen für neue Windenergieanlagen an Land betragen. Dies entspräche aktuell einem Fixpreis in Höhe von 4,34 ct/kWh. Die Übertragungsnetzbetreiber vermarkten den Strom anschließend im Rahmen der bestehenden EEG-Vermarktungsregeln und verbuchen Kosten und Vermarktungserlöse auf dem EEG-Konto.

Mit dem Sicherungsnetz könne die Stilllegung von nicht ersetzbaren Altanlagen im Bereich Windenergie an Land aus wirtschaftlichen Gründen effektiv vermieden werden, heißt es weiter. Eine Mehrbelastung für EEG-umlagepflichtige Letztverbraucher ergebe sich nur dann, wenn der Fixpreis über dem Marktwert für Strom aus Windenergieanlagen an Land liegt. Für die Berechnung der EEG-Umlage 2020 hätten die Übertragungsnetzbetreiber einen Marktwert für Strom aus Windenergieanlagen an Land in Höhe von 4,4 ct/kWh angesetzt. „Bei diesem Marktwert wäre die Einführung des Sicherheitsnetzes für nicht standortgleich ersetzbare Altanlagen im Bereich Windenergie an Land für die EEG-Umlagepflichtigen Letztverbraucher mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden“, heißt es im Antrag weiter. „Vielmehr würden sich in der Summe sogar geringfügige Zusatzeinnahmen auf dem EEG-Konto und damit auch eine geringfügige Entlastung der EEG-umlagepflichtigen Letztverbraucher ergeben.“ Bei steigenden Börsenstrompreisen könne sich der Effekt entsprechend verstärken.

„Große Chance für Markt- und Systemintegration Erneuerbarer“

Der Weiterbetrieb von regenerativen Stromerzeugern in der Post-EEG-Phase könne eine „große Chance für die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien“ werden, da auf diese Weise das Marktsegment der Grünstromvermarktung von in Deutschland produziertem Grünstrom z.B. in Form langfristiger Lieferverträge für erneuerbare Energien deutlich anwachsen könne. Hierfür bedürfe es adäquater Rahmenbedingungen für die Direktvermarktung des Stroms der entsprechenden Anlagen, hält Niedersachsen im Antrag fest.

Der Antrag aus Niedersachsen wurde am vergangenen Freitag in die Ausschüsse verwiesen, federführend für die weiteren Beratungen ist der Wirtschaftsausschuss. Bei Annahme der Entschließung würde der Bundesrat die Bundesregierung bitten, auf Basis der vorgeschlagenen Kernelemente einer Post-EEG-Regelung „schnellstmöglich“ ein EU-rechtskonformes Instrument zur Anschlussförderung von Windenergieanlagen an Land zu entwickeln und dabei den Gestaltungsspielraum zu nutzen, der sich aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes ergibt, nach der das EEG keine Beihilfe darstellt. „Die gesetzliche Umsetzung der Anschlussförderung muss bis Ende 2020 erfolgen.“

Naturstrom schlägt „Auffanglösung“ mit Basisvergütung von 3,2 ct/kWh vor

Der Vorschlag des „Sicherungsnetzes“ liegt auf einer Linie mit einer „Auffanglösung“, die der Ökoenergieanbieter Naturstrom vorschlägt. Betreiber von Altanlagen sollen auch gemäß dem Konzept des Öko-Energieversorgers weiter über das EEG-System eine Auffang-Vergütung für den eingespeisten Strom bekommen können, allerdings nur noch in Höhe von 3,2 ct/kWh im Basisfall, einem Bruchteil der bisherigen Vergütung. „Das ist weniger als der Großhandelspreis am Terminmarkt vor dem Corona-Crash und deckt gemäß verschiedener Studien gerade so die Betriebskosten durchschnittlicher Altanlagen“, heißt es bei Naturstrom.

Die Vergütung im Basisfall läge auch deutlich unterhalb des Sicherungsnetzes, das Niedersachsen vorschlägt. Je nach Anlagengröße und Standort sollte es bestimmte Auf- und Abschläge auf diese Grundprämie geben, heißt es bei Naturstrom weiter. Größere Anlagen an den bestmöglichen Standorten erhielten 2,2 ct/kWh, für kleinere Anlagen an schlechten Standorten gälte eine Obergrenze von 4,5 ct/kWh. „Zudem soll das ganze Modell auf zwei Jahre begrenzt sein und einen monatlichen Wechsel in die freie Vermarktung an Energiehändler erlauben“, heißt es beim Ökoenergiepionier weiter.

Viele Windenergieanlagen könnten auf der Grundlage der Auffanglösung zunächst weiterproduzieren und würden bei einer Erholung der Börsenstrompreise den Strom eher am Markt verkaufen und das Förderinstrument damit nicht mehr in Anspruch nehmen. Turbinen mit schlechten wirtschaftlichen Perspektiven würden gleichzeitig nicht künstlich am Leben erhalten. Nach einer Abschätzung von Naturstrom verursache das Modell gerade einmal Kosten von 15 Mio. € in den kommenden beiden Jahren. „Der Weiterbetrieb funktionstüchtiger alter Windräder ist deutlich kostengünstiger als der vorzeitige Ersatz durch neu zu errichtende Kraftwerke jedweder Technologie“, betont Naturstrom-Vorstand Oliver Hummel.

Bundesregierung zurückhaltend mit Blick auf Anschlussförderung

Von Seiten der Bundesregierung gibt es bislang noch keine konkreten Vorschläge zur Adressierung der Post-EEG-Phase. Auch in der jüngst verabschiedeten „Corona-Anpassung“ des EEG sind entsprechende Regelungen nicht thematisiert worden. Jüngst hatten die Grünen im Bundestag einen Antrag eingebracht, der sich mit erforderlichen Anpassungen für den Weiterbetrieb der ausgeförderten Anlagen auseinandersetzt. Der Antrag wurde im Wirtschaftsausschuss des Bundestags mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der FDP und der AfD abgelehnt. Ziel müsse es sein, dass die Anlagen künftig günstiger Strom produzierten als früher, erklärte ein Vertreter von CDU/CSU. Im Zuge der EEG-Novelle soll die Post-EEG-Thematik indes aufgegriffen werden.

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