Niedersachsens Umweltministerium und der Landkreistag (NLT) haben sich auf eine Obergrenze für die Flächenvorgaben für Windkraftanlagen geeinigt. Wie beide Seiten mitteilten, sollen die Landkreise künftig höchstens vier Prozent ihrer Fläche für diesen Zweck ausweisen müssen. Die geplante Vorgabe wird damit für fünf Landkreise gesenkt. Ursprünglich sollte der Landkreis Lüneburg 4,72 Prozent ausweisen, Rotenburg/Wümme 4,89 Prozent, Uelzen 4,79 Prozent, Gifhorn 4,68 Prozent und Helmstedt 4,06 Prozent. Im Gegenzug müssten die übrigen Landkreise und kreisfreien Städte dafür etwas mehr Fläche zur Ve...
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