Der Bundesrat hat der neuen Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft am Freitag zugestimmt, allerdings nur unter der Bedingung von mehr als 200 Einzeländerungen am Rechtstext. „Setzt die Bundesregierung diese vollständig um, kann sie die über 550 Seiten starke Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz in Kraft setzen“, heißt es in einer Mitteilung der Länderkammer.
Die Biogasbranche begrüßt, dass mit der Novelle der TA Luft erstmals Biogasanlagen als eigenständiger Regelungstatbestand in das Immissionsschutzrecht aufgenommen werden. Gleichzeitig bemängelt der Fachv...
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