Die Beschränkungen für Standorte zur Windenergienutzung in Nordrhein-Westfalen sind aus Sicht der SPD-Opposition nicht rechtssicher. Der verlangte Mindestabstand von 1.500 Metern zu Wohnsiedlungen stehe im Widerspruch zum Bundesbaurecht, kritisierte SPD-Vizefraktionschef Marc Herter gestern in Düsseldorf.
Im Bundesbaurecht gelte keine starre Abstandsregelung, sondern schlicht der vernünftige Grundsatz, dass kleinere Windanlagen näher an Häusern stehen dürften als größere. Bislang hätten selbst konventionelle Kraftwerke in einem Abstand von etwa einem Kilometer an Häuser heran gebaut werden dür...
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