Der Ausbau der Windenergie stößt aus verschiedenen Gründen immer wieder auf Vorbehalte. Der Vogelschutz ist einer dieser Vorbehalte, die „Verunstaltung des Landschaftsbildes“ ein anderer. Hierfür gibt es gesetzliche Regelungen und Grenzen. Gleichzeitig kann ein schneller Ausbau der Windenergie dazu beitragen, die Dekarbonisierung der Energieerzeugung zeitnah voranzubringen. Die Windenergie dient damit ganz unmittelbar dem Klimaschutz. Eine Abwägung dieser öffentlichen Belange ist erforderlich und muss im Zweifel von Gerichten vorgenommen werden.
Einen speziellen Fall hat nun das Verwaltungsger...
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