Mit ihrem eigenen Plan für Windenergieflächen sind die zwölf Städte und Gemeinden des Odenwaldkreises vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel gescheitert. Das Land Hessen habe den Plan nicht genehmigen müssen, entschieden die Kasseler Richter. Dem Urteil zufolge haben die Kommunen zu Unrecht einen 1.000-Meter-Mindestabstand zwischen Windenergieanlagen und Siedlungen als Ausschlusskriterium für Windradstandorte angesehen. Sie hätten stattdessen in jedem Einzelfall eine Abwägung über Abstände zulassen müssen.
Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Eine Nichtzulassungsbeschwerd...
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