Die Chancen, die Nachzahlung der EEG-Umlage vor Gericht abzuwenden, sinken für vier Unternehmen der Georgsmarienhütte-Gruppe. Manuel Campos Sanchez-Bordona, der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), hat diesem jetzt empfohlen, entsprechende Vorlagefragen des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main abzuweisen.
Die Stahlhersteller hätten als Betroffene einer Beihilfeentscheidung der EU-Kommission vom November 2014 die Nachzahlungsforderung direkt beim Europäischen Gericht (EuG) anfechten müssen, so der Generalanwalt. Klagen vor nationalen Gerichten, die dann dem EuGH vorgelegt würden...
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