In Österreich hat der Nationalrat am 25. April eine Übergangslösung für 47 Biomasse-Anlagen sowie die Befreiung einkommensschwacher Haushalte von der Ökostrom-Abgabe beschlossen. „Das ist eine Lösung, die den betroffenen Anlagenbetreibern möglichst rasch helfen soll und dafür sorgt, dass die Ökostromanlagen nicht vom Netz gehen müssen“, sagte Bundesnachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP). Wie das Bundesnachhaltigkeitsministerium mitteilte, soll die Überbrückungslösung den Biomassekraftwerken bis zum Inkrafttreten des „Erneuerbaren Ausbau Gesetz“ (EAG) einen Übergang ermöglichen.
Biomasse-Kraftwerke seien ein sehr wichtiger Faktor für die Versorgungssicherheit und für die Schadholzverwertung essentiell, so das Ministerium weiter. In den letzten Monaten bzw. Jahren hatten Österreichs Waldeigentümer mit enormen Schadholzmengen zu kämpfen. 2018 war aufgrund von verehrenden Sturmschäden sowie Dürreperioden ein besonders schwieriges Jahr. Während Niederösterreich und Oberösterreich vor allem unter dem Borkenkäfer aufgrund der Dürre zu leiden hatten, waren es in Kärnten und Osttirol die massiven Sturmschäden.
2018 fielen 9,9 Mio. Erntefestmeter Schadholz an
Witterungsextreme und der Befall durch den Borkenkäfer führten 2018 zu einem Schadholzanteil von 9,9 Mio. Erntefestmeter. Das entspricht einem Plus von ca. 53 Prozent gegenüber dem Vorjahr. „2019 zeichnet sich eine ähnlich prekäre Situation ab. Das Schadholz muss rasch verarbeitet werden. Das Biomasse-Grundsatzgesetz ist eine spürbare Entlastung und ein wichtiges Signal in Richtung Energiewende“, so Köstinger.
Einkommensschwache Haushalte werden von Ökostromabgabe befreit
Neben der Rettung der 47 Biomasse-Anlagen wurde heute im Nationalrat auch die Befreiung von der Ökostromabgabe für einkommensschwache Haushalte beschlossen. „Das ist eine spürbare und sofort wirksame Entlastung für Menschen mit geringerem Einkommen“, erklärt Köstinger. Derzeit bezahlt jeder Haushalt rund 70 bis 90 € Ökostrombeitrag pro Jahr. Einkommensschwache Haushalte werden mit dieser Novelle, wie auch von der GIS, zu 100 Prozent befreit, damit werden rund 300.000 Haushalte entlastet. Dafür braucht es wieder eine Zweidrittel-Mehrheit im Bundesrat.
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