Die am 12. Juli 2018 im Bundesgesetzblatt der Republik Österreich veröffentlichte Novellierung der Recyclingholzverordnung (RecyclingholzV) ist am 1. August in Kraft vertreten. Die Neufassung sieht dabei auch ein Recyclinggebot vor, das ab dem 1. Januar 2019 gelten soll. Mit den Änderungen soll die stoffliche Verwertung von Altholz gegenüber der Verbrennung in Holzheizkraftwerken gestärkt werden. Das Altholz muss nun bereits am Ort des Anfalls sortiert werden. Hiervon darf nur abgewichen werden, wenn bei der Sortierung unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen würden.
In der österreichischen Hol...
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