Biomethan kann im österreichischen CO2-Bepreisungssystem unter bestimmten Voraussetzungen mit Null bewertet werden. Nach Angaben des österreichischen Kompost & Biogas Verbandes hat das Bundesministerium für Finanzen klargestellt, dass Biomethan weder vom künftigen EU-Emissionshandelssystem für Gebäude und Verkehr (EU-ETS 2) noch vom nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetz (NEHG 2022) erfasst wird. Maßgeblich sind nun die Anforderungen der europäischen Durchführungsverordnung über die Überwachung und Berichterstattung von Treibhausgasemissionen (Monitoring and Reporting Regulation – MR...
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