Am 12. März 2018 startet die Abwicklungsstelle OeMAG in Österreich die Ausschreibung für ein Fördervolumen von neun Mio. € für Photovoltaik-Anlagen und sechs Mio. € für Stromspeicher. Das teilte der Bundesverband Photovoltaic Austria (PVA) mit. Diese Förderschiene wurde im Rahmen der kleinen Novelle des Ökostromgesetzes ermöglicht und noch vom Vorgängerparlament am 29. Juni 2017 beschlossen. Damit sind PV-Anlagen mit rund 40 MWp sowie Speicherkapazitäten von gesamt 12 MWh zusätzlich förderbar.
Gefördert werden mit einem einmaligen Investitionszuschuss sowohl neue als auch die Erweiterung bestehender PV-Anlagen bis zu einer Größe von 500 kWp. Die Anlagen dürfen ausschließlich auf oder an einem Gebäude, einer baulichen Anlage oder auf einer Betriebsfläche (nur bebaute oder befestige Flächen; ausgenommen Grünflächen) errichtet werden. Die Förderhöhe beträgt nach Angaben des PVA 250 € pro kWp. Ist die Anlage größer als 100 kWp beträgt die Förderhöhe 200 € pro kWp.

Erstmals steht damit auch bundesweit eine Stromspeicherförderung zur Verfügung. Stromspeicher erhalten 500 € pro kWh Speicherkapazität. Die förderbare Größe des Stromspeichers ist dabei abhängig von der Größe der PV-Anlage, wobei der Stromspeicher eine Mindestgröße von 0,5 kWh pro kWp PV-Leistung bzw. eine Maximalgröße von 10 kWh pro kWp PV-Leistung ausmachen darf.
PV-Verband sieht noch Unklarheiten
Nach Angaben des PVA ist noch unklar, ob die vor allem bei Hausbauern höchst beliebte Förderung des Klima- und Energiefonds für Kleinanlagen bis fünf kWp erhalten bleibt. „Wir hoffen auf eine rasche Vernunftlösung im Sinne des gesamten Ausbauzieles“, sagte Hans Kronberger vom PVA.

Die detaillierten Durchführungsbestimmungen der neuen Förderschiene sind bereits am 17. Februar 2018 vom Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus veröffentlicht worden. Sie stehen hier zur Verfügung.
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