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OLG Düsseldorf hebt Mischpreisverfahren am Regelenergiemarkt auf

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Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat der Klage von Next Kraftwerke entsprochen und das Mischpreisverfahren am Regelenergiemarkt aufgehoben. Damit lebt voraussichtlich das vorher gültige Ausschreibungsverfahren auf Basis von Leistungspreisen wieder auf, berichtet Next Kraftwerke in einer Mitteilung.

„Wir freuen uns, dass das OLG unserer Argumentation gefolgt ist und das Mischpreisverfahren als zu intensiven Eingriff für die Marktteilnehmer gewertet hat“ meint der Gründer und Geschäftsführer von Next Kraftwerke, Hendrik Sämisch. Daher sei die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf eine gute Nachricht für das Stromnetz, die Netznutzer und die Energiewende. Das Mischpreisverfahren habe zu mehr extremen Netzsituationen geführt, die Gesamtkosten für den Regelleistungsmarkt in die Höhe getrieben und Cleantech-Lösungen benachteiligt.

Direkt nach der Einführung im Juli 2018 hatte Next Kraftwerke, unterstützt durch andere Marktakteure und begleitet durch die Kanzlei Osborne Clarke, gegen das Mischpreisverfahren geklagt und zunächst einen Aufschub der Einführung erzielt. Im Oktober 2018 lief diese aufschiebende Wirkung aus, seitdem galt das Mischpreisverfahren am Regelenergiemarkt.

Das neue Mischpreisverfahren hat zum Ziel, mehr Wettbewerbsdruck auf die Arbeitspreise in den Regelenergieauktionen auszuüben, um sehr hohe Arbeitspreise zu verhindern. Während im alten Modell der Zuschlag nach der Höhe der Leistungspreise vergeben wurde, fließt im Mischpreisverfahren neben dem Leistungspreis auch anteilig der Arbeitspreis in den Zuschlagswert ein. In der praktischen Umsetzung zeigte sich, dass zwar die Arbeitspreise sinken. Dieser positive Effekt werde jedoch durch andere negative Effekte gänzlich aufgefressen. Das berichtete Next Kraftwerke bereits Ende Januar, 100 Tage nach Einführung des Verfahrens.

https://www.contextcrew.de/das-neue-mischpreisverfahren-hat-den-markt-fuer-regelenergie-voellig-umgekrempelt/

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