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OLG Düsseldorf: Von der BNetzA festgelegte Netzrenditen für Strom und Gas sind zu niedrig

Bundesnetzagentur muss Eigenkapitalzinssätze neu festlegen

In dem Verfahren um die von der Bundesnetzagentur (BNetzA) festgelegten Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetzbetreiber haben die Beschwerden zahlreicher Energieunternehmen Erfolg. Der 3. Kartellsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf ist der Auffassung, die jüngste Festlegung der Eigenkapitalzinssätze berücksichtige die Marktrisiken nicht hinreichend und sei deshalb rechtsfehlerhaft zu niedrig bemessen.
Die Bundesnetzagentur wurde verpflichtet, die Eigenkapitalzinssätze für die dritte Regulierungsperiode unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu festzulegen, teilte das...

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