Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat in einem Beschluss von Ende Februar den Kundenanlagenstatus eines regenerativen Energieversorgungssystems für ein Wohngebiet anerkannt. Die von Rödl & Partner vertretene Bürgerenergiegesellschaft konnte damit die Feststellung des Kundenanlagenstatus gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur durchsetzen.
Die Einstufung von Stromleitungsanlagen als Kundenanlage im Sinne von § 3 Nr. 24a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist maßgebend dafür, ob für Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerke netzentgeltrechtliche Entlastungen gewährt und Förderm...
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