Das Oberlandesgericht (OLG) München hat acht Klauseln in den Garantiebedingungen der „sonnenBatterie“ als intransparent eingestuft. In sieben weiteren Punkten wies das Gericht die Klage in dem Berufungsverfahren am 2. Juli ab, wie die Verbraucherschutzzentrale NRW berichtet. Das Landgericht Münster hatte die Klage als erste Instanz im Juli 2019 noch in allen Punkten abgewiesen. Sonnen ist einer von fünf Speicherherstellern, die von der Verbraucherschutzzentrale NRW wegen ihrer Vertragsklauseln abgemahnt wurden.
Die Verbraucherschutzzentrale NRW sieht das Urteil als Erfolg an, aber auch sonnen ...
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