Die erste Ausschreibung für Onshore-Windkraftprojekte zum 1. Februar dieses Jahres zeigt ein deutlich verändertes Bild gegenüber den Auktionen im vergangenen Jahr. Die Februar-Auktion war mit 132 Geboten und einem Umfang von 989 MW weniger überzeichnet als die Auktionen im Vorjahr, wie die Bundesnetzagentur am Dienstag mitteilte. Auch war mit 19 von insgesamt 83 Zuschlägen für Bürgerwindprojekte wieder mehr Wettbewerb zwischen allen Geboten.
Insgesamt mussten lediglich zwei Gebote für Windenergieanlagen an Land ausgeschlossen werden. Die den Zuschlägen zugrundeliegenden Gebotswerte reichten von 3,80 ct/kWh bis zu 5,28 ct/kWh. Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 4,73 ct/kWh. In der vorhergehenden Ausschreibungsrunde lagen die Zuschläge im Durchschnitt bei etwa 3,8 ct/kWh. Die „Ausschreibungen bewähren sich zur Preisfindung“, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
„Die Steigerung des Zuschlagswertes auf nunmehr 4,73 Cent verdeutlicht, dass in den früheren Geboten ohne Genehmigung und mit Realisierungszeiträumen von 4,5 Jahren andere Technologie- und Preisentwicklungen unterstellt wurden, als dies bei Geboten mit Genehmigungen und Realisierungsfristen von 2,5 Jahren der Fall ist“, kommentierte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, das Ergebnis der Ausschreibung. Auch die zurückhaltende Zahl der Gebote zeige, dass Ausschreibungen von Windenergieanlagen „kein Selbstläufer“ seien. Die nächste Onshore-Windausschreibung erfolgt zum 1. Mai 2018.
Regionale Verteilung der Zuschläge bessert sich
Insgesamt habe sich die regionale Verteilung der Zuschläge verbessert. Nach wie vor schneiden allerdings die Länder Baden-Württemberg und Bayern signifikant schlecht ab, so der BWE. Die meisten Zuschläge erhielt nach Angaben der Bundesnetzagentur Niedersachsen mit 17 (154 MW), gefolgt von Brandenburg mit 13 (106 MW), Nordrhein-Westfalen mit zwölf (61 MW) und Rheinland-Pfalz mit elf (124 MW) Zuschlägen.
Für den Bundesverband Windenergie (BWE) herrschte in der Februar- Ausschreibung wieder ein Wettbewerb zwischen allen Geboten, weil die BImSchG-Genehmigung als einheitliche Grundlage für die Teilnahme galt. „Die Entwicklung des durchschnittlichen Zuschlagswertes deutet an, dass sich im Markt ein belastbarer echter Marktwert entwickelt, der Projektfinanzierungen möglich erscheinen lässt“, sagte Verbandschef Hermann Albers. Dies sei ein wichtiges Signal an mittelständische Akteure, Bürgerprojekte und Energiegenossenschaften. Dennoch befinde sich das Ausschreibungssystem nach wie vor in einer Lernphase, so der BWE. „Notwendig ist es nun, für politische Kontinuität zu sorgen und die BImSchG-Genehmigung schnell dauerhaft als einheitliche Grundlage festzulegen“, forderte Albers.
Netzausbaugebiet keine begrenzende Wirkung
Positiv sei, so der Verband, dass die Festlegung auf die BImSchG-Genehmigung als einheitliche Grundlage für die Teilnahme die gesetzlich definierte Bürgerenergie nicht beschränkt hat. Diese Akteure haben mit 19 erfolgreichen Geboten nachgewiesen, dass die BImSchG-Genehmigung keine begrenzende Hürde darstellt. Das Netzausbaugebiet hatte – wie bereits in den letzten beiden Ausschreibungen des Jahres 2017 – ebenfalls keine begrenzende Wirkung.
Durch die Einführung gleicher Wettbewerbsbedingungen für alle Projektierer kam es diesmal zu einer gänzlich anderen Verteilung der Zuschläge. Während in den drei Ausschreibungen 2017 Bürgerenergiegesellschaften (BEG) mit überwiegender Mehrheit (über 95 Prozent) die Zuschläge erhielten, gingen in der ersten Ausschreibung 2018 nur 19 von insgesamt 83 Zuschlägen mit 709 Megawatt (MW) an Bürgerwindprojekte. Denn für die ersten beiden Auktionen in diesem Jahr hat die Bundesregierung ein Moratorium für die Ausnahmen im Ausschreibungsverfahren eingeführt. Das heißt, auch BEG müssen eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) vorweisen, um an der Ausschreibung für Onshore-Wind teilnehmen zu können
Anpassung des Ausschreibungsvolumens notwendig
Neben der verpflichtenden Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ist nach Ansicht von Matthias Zelinger, Geschäftsführer VDMA Power Systems, eine weitere Anpassung des Ausschreibungsvolumens notwendig. „Zur Vermeidung der Ausbaudelle und zur Einhaltung der energiepolitischen Ziele ist darüber hinaus die Anpassung des Ausschreibungsvolumens notwendig, wie dies im Bundesrat und in der Koalitionsvereinbarung vorgesehen ist.“ Das im Gesetzentwurf des Bundesrats zur Änderung des EEG vorgeschlagene Zusatzvolumen in Höhe von 450 MW für die dritte Ausschreibungsrunde und 950 MW für die vierte Ausschreibungsrunde im Jahr 2018 ist ebenfalls schnell umzusetzen. Auch die in der Koalitionsvereinbarung festgelegten Sonderausschreibungen von 4 GW – jeweils zur Hälfte wirksam in den Jahren 2019 und 2020 – sollten ebenfalls zeitnah umgesetzt werden, so Zelinger weiter. Das Ausschreibungsvolumen ist dann dauerhaft anzuheben, um den Abbau zu kompensieren und das Ziel eines Anteils von 65 Prozent an der Stromerzeugung zu erreichen.
Wind onshore und Photovoltaik: Bundesnetzagentur startet erste gemeinsame Ausschreibung