Nach entsprechenden Korrekturen am Kabinettsbeschluss zum EEG erhält auch die Wasserkraft wie die anderen erneuerbaren Energien den Status des „überragenden öffentlichen Interesses“. Dies sei „sehr zu begrüßen, ebenso wie die Aufhebung des Förderstopps für Wasserkraftanlagen bis 500 kW“, heißt es beim Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE).
Hinweis: Der zunächst am 6. Juli erschienene Artikel wurde um die Reaktion des BEE ergänzt.
Auch das bayerische Wirtschaftsministerium begrüßt die Anpassungen. „Diese bayerischen Forderungen wurden auf den letzten Metern erfüllt“, sagt Wirtschafts- und Ene...
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