Ein Hausbesitzer im Hunsrück ist vor dem Oberverwaltungsgericht mit seiner Klage gegen drei Windräder in der Nähe seines Grundstücks gescheitert. Die Genehmigung der inzwischen gebauten Anlagen bei Metzenhausen (Rhein-Hunsrück-Kreis) verletze den Kläger nicht in seinen Rechten, entschied das Gericht in Koblenz (Aktenzeichen: 1 A 10858/20.OVG). Revision wurde nicht zugelassen, der Kläger kann dagegen aber noch Beschwerde einlegen.
Die von der Kreisverwaltung genehmigten Windräder sind 1.050 bis 1.250 Meter vom Grundstück des Klägers entfernt. Der Hausbesitzer begründete seine Klage damit, dass ...
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