Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) hat die wichtigsten Beschlüsse des Bundestags aus der vergangenen Woche für die KWK-Branche zusammengefasst:
Die Übergangsfrist für bereits vor dem 31.Dezember 2020 beauftragte KWK-Anlagen im Leistungsbereich 500 kW bis 1 MW wird vom 31. Mai 2021 auf den 31. Dezember 2022 verlängert.
Die im Juli 2020 verabschiedeten Förderbedingungen für Anlagen bis 50 kWel im Bereich der Erneuerungs-/Modernisierungsförderung werden rückwirkend zurückgenommen, sodass es beim Fördersatz vom KWKG 2017 mit 8 bzw. 4 Cent/kWh bleibt.
Im EEG entfällt die Beschränkung a...
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