Der Petitionsausschuss unterstützt derzeitige Überlegungen, das Mietrecht und Wohnungseigentumsgesetz zu ändern, um die Schaffung von Ladeinfrastrukturen für Elektroautos in privaten Haushalten zu erleichtern. In der öffentlichen Petition werde der Bundestag aufgefordert, „unverzüglich“ dahingehende Vorschläge zu unterbreiten, heißt es seitens des Bundestags-Pressedienstes.

Wesentliche Erfolgsfaktoren für die Elektromobilität seien bezahlbare Autos, ausreichende Reichweiten und das Vorhandensein der Infrastruktur. Privatpersonen würden sich Elektroautos erst dann anschaffen, wenn auch zu Hause die Möglichkeit zum Laden besteht, urteilt der Petent. Derzeit sei die Ladeinfrastruktur – speziell in privaten Haushalten – „ein großes Hindernis für ein deutliches Wachstum der Elektromobilität“. Das Vorhandensein eines Garagenplatzes oder eines anderweitig baulich separierbaren Stellplatzes sei somit eine zentrale Voraussetzung.

Derzeitige Rechtslage erschwert bauliche Veränderungen

Jedoch hätten Wohnungsmieter und Vermieter angesichts der derzeitigen Rechtslage „praktisch keine Möglichkeit, einen Elektroanschluss in einer vorhandenen Tiefgarage durchzusetzen“, heißt es in der Petition. Das Wohnungseigentumsgesetz sehe einen einstimmigen Beschluss der Eigentümergemeinschaft vor, der in der Praxis fast nie erreichbar sei.

2016 führten “fachliche Bedenken” zum Ablehnen eines entsprechenden Gesetzentwurfs

Aus der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses gehe hervor, dass der Bundesrat im September 2016 einen Gesetzentwurf vorgelegt habe, der die Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes im Interesse der Förderung der Elektromobilität zum Gegenstand gehabt habe. Das Bundeskabinett habe aber beschlossen, den Entwurf abzulehnen und „fachliche Bedenken“ vorgetragen. In ihrer Stellungnahme habe die Bundesregierung jedoch zugleich zum Ausdruck gebracht, dass sie das Anliegen, Erleichterungen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht zur Förderung der Elektromobilität zu schaffen, begrüße.

Bundesrat will Gesetzentwurf wortgleich erneut einbringen

In der aktuellen Wahlperiode habe der Bundesrat beschlossen, den Entwurf wortgleich erneut einzubringen. Der Petitionsausschuss teile die Ansicht des Petenten, dass Änderungen notwendig seien. Diese müssten aber gründlich überdacht werden. „Angesichts der Komplexität der Elektromobilität und der damit verbundenen Rechtsfragen sind Gesetzesänderungen genau abzuwägen“, heißt es in der Beschlussempfehlung. Zugleich machten die Abgeordneten darauf aufmerksam, dass die Bundesregierung nach eigener Aussage derzeit an einem Vorschlag zur Änderung des Mietrechts und des Wohnungseigentumsgesetzes „intensiv arbeitet“. Die Petition hält der Ausschuss für geeignet, in diese Überlegungen miteinbezogen zu werden.

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