Plädoyer für mehr Tempo beim Thema Energy Sharing

Die Förderung von akzeptanz- und teilhabefördernden Maßnahmen ist für den Erfolg der Energiewende von entscheidender Bedeutung. Diese Einschätzung teilen der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE), das Bündnis Bürgerenergie und der DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband, die zusammen mit Partnern ein Modell für eine Ausgestaltung des „Energy Sharings“ in Deutschland als weitreichende Umsetzung des entsprechenden EU-Rahmens erarbeitet haben. Es berücksichtige die betriebswirtschaftlichen Grundlagen ebenso wie die rechtlichen Einschränkungen und technischen Voraussetzungen, betont der BEE.

Energy Sharing ermöglicht es regionalen Stromverbrauchern (Privathaushalten, Kommunen und KMUs), sich zu einer Bürgerenergiegesellschaft zusammenzuschließen und gemeinsam Erneuerbare-Energien-Anlagen zu betreiben. Dadurch werden Preisentlastungen bei den Bürgern mit der unmittelbaren Teilhabe an der Energiewende verknüpft. Zudem werden Anreize für einen dezentralen, zeitgleichen Verbrauch Erneuerbarer Energien generiert. Aus diesen Gründen wurde die nationale Umsetzung des Energy Sharings von der Europäischen Union bereits bis Mitte 2021 gefordert (Art. 22 der Erneuerbare-Energien-Richtlinie). Die Bundesregierung ist deshalb gefordert, das Energy Sharing umgehend umzusetzen und, ähnlich wie es in anderen Ländern schon geschieht, die bestehenden Potenziale auszuschöpfen.

„Die Energiewende ist ein demokratisches Teilhabeprojekt. Sie lebt von der Beteiligung vieler lokaler, regionaler und überregionaler Akteure“, sagt Simone Peter, Präsidentin des BEE. In der Eigenversorgung werde ein großer Teil der Bevölkerung aufgrund des sehr engen rechtlichen Rahmens jedoch immer noch ausgeschlossen.

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Die Menschen dürften nicht nur Beobachter der vielen neuen Wind- und Solarparks bleiben, hebt Malte Zieher, Vorstand des Bündnis Bürgerenergie, hervor. „Sie müssen den Ausbau der Erneuerbaren selbstbestimmt voranbringen und finanziell davon profitieren können. Energy Sharing ermöglicht dies durch günstigere Stromtarife für die beteiligten Mitglieder in der Nähe der Anlagen und kann so zum echten Game Changer werden.“

Auch Eckhard Ott, Vorsitzender des Vorstandes des DGRV, sieht eindeutige Vorteile des Energy Sharing. „Durch die unmittelbare Teilhabe an der Energiewende wird Akzeptanz für erneuerbare Energien geschaffen.“ Bereits bei der Gründung der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften vor zehn Jahren habe man die genossenschaftliche Mitgliederversorgung als das wichtigste Ziel für die Energiegenossenschaften herausgestellt und uns seitdem für eine Einführung stark gemacht. „Mit dem Energy Sharing könnte dies nun Wirklichkeit werden.“

Kontext zum Thema:

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