Die Bundesnetzagentur hat einen Hinweis zur Zuordnung von ausgeförderten Erneuerbare-Energien-Anlagen veröffentlicht. Nachdem zum Jahresbeginn 2021 für die ersten EEG-Anlagen die Förderdauer nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geendet ist, sei es besonders wichtig, dass rechtzeitig geklärt sei, welcher „EEG-Veräußerungsform“ die ausgeförderten Anlagen nach dem Förderende zugeordnet sind und in welchem Bilanzkreis ihre Netzeinspeisung fortan bilanziert wird, heißt es in dem Papier. Dies stelle sicher, dass die verschiedenen energiewirtschaftlichen Prozesse „weiterhin funktionieren“.
Dadu...
Erhalten Sie Zugriff und lesen Sie weiter
Sie haben bereits einen Digitalzugang? Zum Login
14 Tage Testzugang
Testen Sie das Angebot von ContextCrew Neue Energie zwei Wochen lang gratis.
Jetzt unverbindlich testen
- Vollzugriff auf alle Nachrichten, Daten, Analysen
- Zugriff auf das jeweils aktuelle E-Paper im Testzeitraum
- Kostenlos und unverbindlich
- Kein Abo, keine Kündigung
Vollzugriff im digitalen Jahresabo
- Alle Artikel, Analysen, Preisberichte, Interviews
- Alle Formate nutzen: Blickpunkte, Link-Kompass
- Die Energiewoche als E-Paper
- Vollständiges Artikel-Archiv
- Vollständiges Archiv aller E-Paper
Digital-Zugang für Printkunden
Sie haben bereits ein Print-Abonnement? Hier rabattierten Digital-Zugang anfragen.
Oder finden Sie hier Ihr passendes Produkt:
Alle Abos vergleichen