Gemäß der Regelungen im EEG 2021 erhalten Post-EEG-Anlagenbetreiber im Bereich der Photovoltaik als Vergütung den Marktwert Solar abzüglich einer Vermarktungsgebühr von 0,4 ct/kWh (im Jahr 2021). Wie Jörg Sutter von der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) ausführt, bezieht sich die Vergütung dabei auf den neu definierten Jahresmarktwert Solar (JW Solar), der sich von dem tatsächlichen Jahresmittelwert des Marktwerts für Strom aus solarer Strahlungsenergie (MW Solar) gemäß § 33 EEG 2012 unterscheidet.
Der neue Jahresmarktwert Solar, der in Anlage 1 Nr. 5.3 zu § 23a EEG 2021 definiert...
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