Das Bundeskabinett hat Ende September den Entwurf für die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verabschiedet. Enthalten sind darin Regelungen für den Einstieg in die „Post-Förderung-Ära“. Insbesondere werden Anschlussregelungen für ausgeförderte Anlagen angesprochen. Diese enthalten eine befristete Möglichkeit, den Strom gegen Erstattung des Marktwerts vom Netzbetreiber vermarkten zu lassen. Einen „eventuellen weiteren Handlungsbedarf“ mit Blick auf die Windenergie an Land werde das BMWi kurzfristig im Rahmen eines „Round tables“ mit verschiedenen Akteuren erörtern. Ergebnisse könnt...
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