(Juli 2019) An welchen Lösungen arbeitet das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) gegenwärtig, um den Rückbau regenerativer Kraftwerkskapazitäten in der Post-EEG-Phase zu verhindern? Als Antwort auf diese Frage verweist das BMWi gegenüber EUWID auf die Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie, die von den Mitgliedstaaten bis Juni 2021 in nationales Recht umzusetzen ist. Abgesehen davon vertraut das Ministerium dem Tenor der Antwort folgend eher auf Marktkräfte und -dynamik, die den Betreibern eine Zukunftsperspektive bieten könnten.
Die EU-Richtlinie sieht vor, dass Eigenversorger für den in das Netz eingespeisten Strom mindestens den Börsenstrompreis beanspruchen können. Bei der Einpreisung sollte auch der langfristige Wert des regenerativen Stroms für das Netz, die Umwelt und die Gesellschaft berücksichtigt werden. Auch soll die Eigenversorgung aus Anlagen mit einer installierten Leistung von weniger als 30 kW von Umlagen und Abgaben befreit werden. Konkret könnte das bedeuten, dass die (reduzierte) EEG-Umlage in Höhe von 40 Prozent des regulären Umlagesatzes bei Eigenversorgungsmodellen gestrichen wird. Was das BMWi tatsächlich plant mit Blick auf die Umsetzung der Richtlinie, ließ das Ministerium gegenüber EUWID indes offen.
Die grundlegende Problematik, die mit dem Auslaufen der EEG-Förderung zusammenhängt, ist dem für Wirtschaft und Energie zuständigen Ministerium bewusst. Zunächst werde die Post-EEG-Phase vor allem Windenergieanlagen betreffen „und ab dem Jahr 2025 auch erste anlagenstarke Jahrgänge bei Photovoltaik“, heißt es in der Antwort. Der Weiterbetrieb der einzelnen Anlagen hänge von „zahlreichen Faktoren ab und unterliegt der betriebswirtschaftlichen Entscheidung des Anlagenbetreibers.“
Baseload-Future bei 48 €/MWh: „Größenordnung, bei der Weiterbetrieb wirtschaftlich interessant ist“
Einen wesentlichen Einfluss für den Weiterbetrieb spielt die Entwicklung der Großhandelspreise für Strom. Die zukünftige Preisentwicklung sei dabei mit zahlreichen Unsicherheiten behaftet, betont das BMWi. Sowohl die Börsenstrompreise als auch die Preise für CO2-Zertifikate seien im Vergleich zu den Vorjahren „tendenziell gestiegen“. Der Börsenpreis für zukünftige Stromlieferverträge mit einer Laufzeit von einem Jahr (baseload year future) lag nach Angaben des BMWi in den ersten sechs Monaten des Jahres 2019 bei durchschnittlich 48 €/MWh – und damit ein Viertel über dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum. „Dies liegt bereits in einer Größenordnung mit der ein Weiterbetrieb wirtschaftlich interessant ist.“
Das BMWi beobachte das Marktgeschehen kontinuierlich und „nimmt zur Kenntnis“, dass erste langfristige Stromlieferverträge (Power Purchase Agreements, PPAs) zum Weiterbetrieb von Wind und Freiflächen-PV-Bestandsanlagen zwischen Anlagenbetreibern, Stromversorgern und Direktvermarktern geschlossen wurden, heißt es weiter. Dies gewährleiste einen längerfristigen Weiterbetrieb.
Power Purchase Agreements (PPA) und Weiterentwicklung der Direktvermarktung als Hoffnungsträger
Bei kleineren PV-Anlagen bestehe die Möglichkeit, den Strom aus alten Anlagen selbst zu verbrauchen. „Durch die Möglichkeit zum Selbstverbrauch werden PV-Anlagen indirekt gefördert, da sie von der überwiegenden Zahl der Abgaben und netzseitigen Umlage befreit sind“, so das Ministerium. Den Anlagenbetreibern stehe außerdem die Möglichkeit offen, den Strom am Strommarkt selbst zu vermarkten. Die Vermarktung erfolgt dabei in der Regel über einen Direktvermarkter. Diese vermarkten heute schon regelmäßig Strom für PV-Anlagen, die größer als 100 kW sind. „Mittlerweile werden auch Anlagen mit einer Leistung von weniger als 100 kW in die Direktvermarktung aufgenommen.“
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