Power Purchase Agreement (PPA) – Was ist das?

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Power Purchase Agreement (PPA) – Was ist das?

Bei einem Power Purchase Agreement (PPA) handelt es sich um einen bilateralen langfristigen Stromliefervertrag, der zwischen einem Verkäufer (Anlagenbetreiber) und einem Käufer (Stromabnehmer – bspw. Energieversorger oder industrieller Großverbraucher) geschlossen wird. Der Vertrag regelt die Lieferung einer Strommenge zu einem festgelegten Preis oder einem gleichwertigen finanziellen Ausgleich.

Die verschiedenen Ausprägungen von PPAs:

On-Site PPA (auch Direktleitungs-PPA): Bei den On-Site PPAs werden die EE-Anlagen typischerweise direkt auf dem Grundstück des Abnehmers oder in dessen unmittelbarer Umgebung durch den EE-Anlagenbetreiber errichtet und betrieben. Die Energielieferung erfolgt über eine Direktleitung zum Abnehmer. Der Strom wird also ohne Inanspruchnahme des öffentlichen Stromnetzes zur Verfügung gestellt und die Bezahlung des Stroms erfolgt auf Grundlage des vertraglich vereinbarten Strompreises. Der Abnehmer wird in aller Regel einen ergänzenden EVU-Stromliefervertrag für Reststrombelieferungen abschließen. Hierbei handelt es sich praktisch gesehen häufig um die einfacheren Modelle, die man auch teilweise schon in der Praxis sieht.

Off-Site PPA (auch Sleeved-PPA): Bei Off-Site PPAs erfolgt die Erzeugung vom Standort des Abnehmers unabhängig, d.h. der EE-Anlagenbetreiber errichtet und betreibt die EE-Anlage an einem für den jeweiligen Energieträger möglicherweise besonders geeigneten Standort und speist den dort erzeugten Strom in das Netz der allgemeinen Versorgung ein. Der physische Strombezug erfolgt somit über die Nutzung des öffentlichen Stromnetzes und nicht über eine private Direktleitung. Dem EE-Anlagenbetreiber steht es bei entsprechenden Erzeugungskapazitäten offen, mehrere Kunden mittels Off-Site PPA zu beliefern. Rein physisch erhält der Abnehmer im Rahmen des Off-Site PPAs seinen Strom vollständig aus dem Netz, bilanziell erfolgt die Abrechnung der im PPA vereinbarten Strommenge hingegen durch den EE-Anlagenbetreiber.

Finanz-PPA (auch virtuelles bzw. synthetisches PPA): Bei den Finanz-PPAs sind unterschiedliche Vertragsarten möglich und im Einzelfall zu unterscheiden, allen voran der Contract for Difference (CfD) und Optionsgeschäfte. Die Gemeinsamkeit aller Finanz-PPAs ist, dass es sich um rein finanzielle Verträge zwischen dem EE-Anlagenbetreiber und dem Abnehmer handelt, die weder eine bilanzielle noch eine direkte physische Lieferung von Strom zum Gegenstand haben. Bei einem Contract for Difference wird z.B. typischerweise vereinbart, dass der Abnehmer die Differenz zum PPA-Festpreis zahlt, wenn der Marktpreis unterhalb des PPA-Festpreises liegt. Andersherum zahlt der Anlagenbetreiber die Differenz zum PPA-Festpreis an den Abnehmer, sofern der erzielte Marktpreis über dem PPA-Festpreis liegt. Der EE-Anlagenbetreiber erhält folglich unabhängig vom Marktpreis stets den vereinbarten PPA-Festpreis pro kWh und muss nur die Beträge auskehren, die über den Festpreis hinausgehen.

Quelle: Uibeleisen/Groneberg – Ashurst

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Geschäftsmodell Power Purchase Agreement (PPA): Alles Wichtige zum Megatrend