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PPA-Hintergrund

Power Purchase Agreement (PPA) – Was ist das?

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Power Purchase Agreement (PPA) – Was ist das?

Bei einem Power Purchase Agreement (PPA) handelt es sich um einen bilateralen langfristigen Stromliefervertrag, der zwischen einem Verkäufer (Anlagenbetreiber) und einem Käufer (Stromabnehmer – bspw. Energieversorger oder industrieller Großverbraucher) geschlossen wird. Der Vertrag regelt die Lieferung einer Strommenge zu einem festgelegten Preis oder einem gleichwertigen finanziellen Ausgleich.

Die verschiedenen Ausprägungen von PPAs:

On-Site PPA (auch Direktleitungs-PPA): Bei den On-Site PPAs werden die EE-Anlagen typischerweise direkt auf dem Grundstück des Abnehmers oder in dessen unmittelbarer Umgebung durch den EE-Anlagenbetreiber errichtet und betrieben. Die Energielieferung erfolgt über eine Direktleitung zum Abnehmer. Der Strom wird also ohne Inanspruchnahme des öffentlichen Stromnetzes zur Verfügung gestellt und die Bezahlung des Stroms erfolgt auf Grundlage des vertraglich vereinbarten Strompreises. Der Abnehmer wird in aller Regel einen ergänzenden EVU-Stromliefervertrag für Reststrombelieferungen abschließen. Hierbei handelt es sich praktisch gesehen häufig um die einfacheren Modelle, die man auch teilweise schon in der Praxis sieht.

Off-Site PPA (auch Sleeved-PPA): Bei Off-Site PPAs erfolgt die Erzeugung vom Standort des Abnehmers unabhängig, d.h. der EE-Anlagenbetreiber errichtet und betreibt die EE-Anlage an einem für den jeweiligen Energieträger möglicherweise besonders geeigneten Standort und speist den dort erzeugten Strom in das Netz der allgemeinen Versorgung ein. Der physische Strombezug erfolgt somit über die Nutzung des öffentlichen Stromnetzes und nicht über eine private Direktleitung. Dem EE-Anlagenbetreiber steht es bei entsprechenden Erzeugungskapazitäten offen, mehrere Kunden mittels Off-Site PPA zu beliefern. Rein physisch erhält der Abnehmer im Rahmen des Off-Site PPAs seinen Strom vollständig aus dem Netz, bilanziell erfolgt die Abrechnung der im PPA vereinbarten Strommenge hingegen durch den EE-Anlagenbetreiber.

Finanz-PPA (auch virtuelles bzw. synthetisches PPA): Bei den Finanz-PPAs sind unterschiedliche Vertragsarten möglich und im Einzelfall zu unterscheiden, allen voran der Contract for Difference (CfD) und Optionsgeschäfte. Die Gemeinsamkeit aller Finanz-PPAs ist, dass es sich um rein finanzielle Verträge zwischen dem EE-Anlagenbetreiber und dem Abnehmer handelt, die weder eine bilanzielle noch eine direkte physische Lieferung von Strom zum Gegenstand haben. Bei einem Contract for Difference wird z.B. typischerweise vereinbart, dass der Abnehmer die Differenz zum PPA-Festpreis zahlt, wenn der Marktpreis unterhalb des PPA-Festpreises liegt. Andersherum zahlt der Anlagenbetreiber die Differenz zum PPA-Festpreis an den Abnehmer, sofern der erzielte Marktpreis über dem PPA-Festpreis liegt. Der EE-Anlagenbetreiber erhält folglich unabhängig vom Marktpreis stets den vereinbarten PPA-Festpreis pro kWh und muss nur die Beträge auskehren, die über den Festpreis hinausgehen.

Quelle: Uibeleisen/Groneberg – Ashurst

Warum gewinnen Power Purchase Agreements an Bedeutung?

Durch das nahende Auslaufen des 20-jährigen EEG-Förderzeitraums werden Power Purchase Agreements als neues Geschäftsmodell für zahlreiche „Altanlagen“ befördert. Allein im Bereich der Onshore-Windenergie fallen in den Jahren 2020 bis 2025 Windenergieanlagen mit einer Leistung von rund 16,3 GW aus der gesetzlichen Förderung.

Darüber hinaus suchen Projektentwickler und Investoren neue Stromvermarktungskonzepte außerhalb des klassischen gesetzlichen Förderrahmens des EEG. Die Preise für Wind- und Solarstrom sind mittlerweile so günstig, dass es unter geeigneten Bedingungen nicht auf Fördermittel ankommt. Hinzu kommen die Unwägbarkeiten bei der Teilnahme an den EEG-Ausschreibungen, insbesondere das Zuschlags- und das Preisrisiko.

Vorteile von Power Purchase Agreements

Neben einer vertraglichen Absicherung gegen steigende Strompreise treffen die Vertragsparteien typischerweise auch Vereinbarungen zur Übertragung von Herkunftsnachweisen für den Strom, den der Anlagenbetreiber erzeugt hat. Der Erwerb von Herkunftsnachweisen stellt als „grünes“ Marketinginstrument eine nicht unwesentliche Motivation der abnehmenden Unternehmen zum Abschluss von Power Purchase Agreements dar.

Zudem bieten PPA-Modelle für Betreiber von EE-Anlagen insbesondere den Vorteil, dass eine Teilnahme an den Ausschreibungen für die Fördertarife nicht erforderlich ist und eine Vermarktung des Stroms auch ohne den Erhalt eines Zuschlags durch die Bundesnetzagentur möglich ist. Darauf haben Experten von Ashurst und Aurora Energy Research in einem gemeinsamen Interview hingewiesen.

Ashurst-Aurora-PPAInterview:

„PPAs bieten im Vergleich zu anderen Post-EEG-Optionen derzeit die größten Potenziale“

Neben der hierdurch u.a. gewonnenen höheren Standortflexibilität – insbesondere von Off-Site und Finanz-PPAs – sind dabei auch die regulatorischen Risiken für die EE-Anlagenbetreiber deutlich geringer. Laut Ashurst fällt bspw. das mit einem Ausschreibungszuschlag verbundene Risiko möglicher Strafzahlungen (sog. Pönalen) bei verspäteter Anlagenrealisierung ebenso weg, wie die Verpflichtung, eine BImSchG-Genehmigung für Onshore-Windenergieanlagen schon vor dem – ungewissen – Erhalt eines Ausschreibungszuschlags einholen zu müssen und dann möglicherweise die Entwicklungskosten später abschreiben zu müssen.

PPA-Verträge haben zusätzlich den Vorteil, dass der Eintritt in den Energiemarkt erleichtert wird. Das Analysehaus Energy Brainpool sieht einen Nutzen sowohl für die Käufer als auch für die Verkäufer in der Diversifizierung der Strombeschaffung bzw. der Abnehmerstruktur. Dementsprechend reduziert sich bei mehreren Käufern oder Verkäufern das Kontrahentenausfallrisiko, falls eine andere Gegenpartei des Käufers oder Verkäufers ihren Verpflichtungen nicht nachkommt.

Herausforderungen bei PPAs

Zu den zentralen rechtlichen Fallstricken beim Abschluss von Power Purchase Agreements zählen laut den Experten von Ashurst, Maximilian Uibeleisen und Simon Groneberg, die Volatilität und schwankende Marktpreise.

Volatilität: Eine besondere Herausforderung bei der PPA-Gestaltung über den in EE-Anlagen erzeugten Strom besteht dabei darin, sowohl für den EE-Anlagenbetreiber als auch für den Abnehmer ausgewogene wirtschaftliche Regelungen für den Umgang mit der Volatilität der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu treffen. Diese Regelungen können je nach dem betreffenden Energieträger variieren und etwa bei der Solarenergie detaillierter geregelt sein als etwa bei der Offshore-Windenergie.

Schwankende Marktpreise: Sofern der EE-Anlagenbetreiber und der Abnehmer im PPA etwa einen Festpreis für den Strom (pro kWh) vereinbaren, ist – je nach PPA Modell – zu regeln, welche Partei im Fall einer Abweichung des Festpreises vom Spotmarktpreis das jeweilige Marktpreisrisiko zu tragen und gegebenenfalls zusätzliche Zahlungen an den anderen Vertragspartner zu leisten hat. Inwiefern negative Strompreise Einfluss auf die PPA-Vermarktung haben, zeigt eine Analyse des Beratungsunternehmens enervis.

Langfristige Perspektive: Die langfristige Struktur von PPA-Verträgen ist als solche eine Herausforderung für den Abschluss. Im gegenwärtigen rechtlichen Rahmen gibt es Schranken für langfristige Verträge im Zusammenhang mit dem AGB-Recht, auch auf Vermarktungsseite sehen etwa die Strombörsen einen Bedarf für langfristige Vertragsinstitutionen. Bezogen auf jeden einzelnen Abschluss stellt sich die Frage nach der wirtschaftlich optimalen Laufzeit der PPA-Konstrukte. Sie ist Dreh- und Angelpunkt eines jeden Power Purchase Agreements. Im Schnitt werden PPA-Verträge für eine Laufzeit von 10 bis 15 Jahren geschlossen. Im Hinblick auf den deutschen Markt können sich aber auch deutlich kürzere Zeiträume zwischen 3 und 5 Jahren ergeben. Gerade wenn sie als Post-EEG-Lösung Anwendung finden.

Das PPA-Dossier der ContextCrew im Überblick:

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