Die Bundesnetzagentur hat auf Anfrage von ContextCrew Neue Energie die Berechnungsgrundlagen für die veröffentlichten Auswertungen zum Solarzubau erläutert. Für die EEG-Zubau- und Summenwerte werden demnach nur solche Anlagen berücksichtigt, die eine Förderung nach Erneuerbare-Energien-Gesetz in Anspruch nehmen können (Ausschreibungen, Marktprämie, Mieterstrom oder feste Einspeisevergütung). „Nur diese Anlagen haben Einfluss auf die Ermittlung der Ausschreibungsvolumina, der anzulegenden Werte bzw. der Vergütungssätze.“
Das „pv-magazine“ hatte in seiner Berichterstattung auf den Umstand aufmer...
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