Die Bundesregierung plant eine Änderung des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG). Ziel ihres Gesetzentwurfes „zur Änderung der Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge sowie damit zusammenhängender straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ ist es, die Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge im Straßenverkehr zu verlängern, den Anwendungsbereich auf weitere Fahrzeugklassen – insbesondere auf Busse und Nutzfahrzeuge – auszuweiten und den Handlungsspielraum der Kommunen zu vergrößern. Das berichtet der Bundestag.
Die Zielsetzung der Novelle decke sich mit der des ursprü...
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