Unternehmen des produzierenden Gewerbes können auch 2018 den Spitzenausgleich in voller Höhe erhalten. Eine entsprechende Feststellung hat das Bundeskabinett jetzt auf der Grundlage eines Monitoringberichts des RWI Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung getroffen. Demnach hätten die Unternehmen in Deutschland den Zielwert für eine Reduzierung ihrer Energieintensität „vollständig erreicht“, heißt es seitens des Bundesfinanzministeriums.
Mit dem Spitzenausgleich werden Unternehmen im Hinblick auf ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit und ihren Beitrag zur Verbesserung der Energieeffizienz ...
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