Die Verbund Tochter Donaukraftwerk Jochenstein AG hat am 2. Juni 2026 beim Landratsamt Passau die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses für den Energiespeicher Riedl beantragt. Dieser Schritt ermögliche die Projektumsetzung parallel zu den laufenden Klageverfahren und verhindere Verzögerungen von mehreren Jahren bei dem wichtigen Infrastrukturprojekt, heißt es bei Verbund.
Der Energiespeicher Riedl ist als europäisches Projekt von gemeinschaftlichem Interesse (Project of Common Interest) ein wichtiger Baustein für die Energiezukunft in Bayern und Österreich. Mit einer Speicherkapazität von 3,5 GWh und einer Leistung von mehr als 300 MW leistet das Pumpspeicherkraftwerk einen wichtigen Beitrag zur Integration der volatilen erneuerbaren Energien durch die Stabilisierung des Stromnetzes.
„Das Projekt wurde 15 Jahre auf Herz und Nieren geprüft und erfüllt alle umweltrechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Anforderungen“, sagt Michael Strugl, CEO der Verbund AG – Eigentümerin des Vorhabensträgers Donaukraftwerk Jochenstein AG (DKJ). Der Planfeststellungsbeschluss berücksichtige die Stellungnahmen der verschiedenen Fachbehörden und enthalte umfangreiche Schutzmaßnahmen für Mensch und Natur. „Nach unserer festen Überzeugung wird dieser der gerichtlichen Überprüfung standhalten. Mit dem Antrag auf Sofortvollzug setzen wir ein klares Bekenntnis zu diesem für die Energie-Resilienz wichtigen Infrastrukturprojekt.“
„Zeitgewinn von mindestens drei Jahren“
Gegen den Planfeststellungsbeschluss liegen derzeit drei Klagen beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vor. Diese haben grundsätzlich aufschiebende Wirkung, wodurch der Planfeststellungsbeschluss nicht vollziehbar ist. Ohne die beantragte Anordnung der sofortigen Vollziehung würde das Projekt um mehrere Jahre verzögert: Eine Inbetriebnahme des Energiespeichers Riedl könnte laut Verbund erst Mitte des nächsten Jahrzehnts erfolgen.
„Was wir gewinnen, ist Zeit – drei bis fünf entscheidende Jahre, die wir angesichts des rasanten Ausbaus der erneuerbaren Energien aus Wind und Sonne dringend brauchen. Mit dem behördlich angeordneten Sofortvollzug können wir früher jene Speicher- und Flexibilitätskapazitäten bereitstellen, die für die Energietransformation unverzichtbar sind“, so Strugl weiter.
Der Sofortvollzug ist in Deutschland bei großen Energie- und Infrastrukturprojekten wegen des besonderen öffentlichen Interesses ein übliches und rechtlich etabliertes Instrument. Er ermöglicht den Beginn der Arbeiten während der gerichtlichen Überprüfung. Die Rechte der Kläger bleiben dabei vollumfänglich gewahrt.
Das überragende öffentliche Interesse am Energiespeicher Riedl ist nach deutschem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und durch den verliehenen PCI-Status durch die Europäische Union offensichtlich. Unmittelbar nach Erteilung des Sofortvollzugs durch das Landratsamt Passau werde mit den Bauarbeiten am Energiespeicher Riedl begonnen.