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Reaktion auf EuGH-Urteil: „Umsetzung würde bedeutende verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen“

Kanzlei Becker Büttner Held fordert europarechtliche Klarstellung

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Die Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) hält das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der am heutigen Donnerstag die deutsche Energienetzregulierung für europa-rechtswidrig erklärt hat, für falsch. Die Kanzlei sieht nun den europäischen Gesetzgeber in der Pflicht, das EU-Recht zu konkretisieren, und fordert eine europarechtliche Klarstellung. (Titelbild: EUWID)

Der EuGH hat der Klage der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland stattgegeben: Deutschland habe Teile des 3. EU-Energiebinnenmarktpaketes u.a. aufgrund einer mangelnden Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur nicht ordnungsgemäß umgesetzt. Laut dem Rechtsanwalt und BBH-Partner Prof. Christian Theobald würde eine Umsetzung der Entscheidung des EuGH bedeutende verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen.

„Demnach wäre die Bundesnetzagentur eine Art ‚Superbehörde’, die weitgehend frei von rechtlichen Vorgaben des deutschen Gesetz- und Verordnungsgebers ihr Recht letztlich selbst setzen und auch anwenden würde. Die Rechtsschutzmöglichkeiten für die von der Regulierung adressierten Unternehmen würden so gegen Null tendieren“, sagt Theobald. Er bezweifelt, dass ein solches Szenario im 3. EU-Energiebinnenmarktpaket intendiert war.

Die Kanzlei BBH fordert deshalb die Klarstellung durch das Europäische Parlament und den Rat. Die Bundesregierung müsse sich für eine entsprechende Befassung stark machen. „Ohne entsprechende normative Rahmenbedingungen durch den nationalen Gesetzgeber kann eine Energiemarktregulierung nicht funktionieren. Dafür sind die EU-Richtlinien zu abstrakt. Wir brauchen jetzt eine unmissverständliche europäische Regelung, die das Zusammenspiel des nationalen Gesetzgebers und der Regulierungsbehörden klar definiert. Dies sollte im Rahmen der anstehenden Novellierung der Gasbinnenmarktrichtlinie passieren“, so Theobald weiter.

Erfolge der letzten 15 Jahre ad absurdum geführt

Im Übrigen würde die Auffassung des EuGH die Erfolge der letzten 15 Jahre der deutschen Energiemarktregulierung ad absurdum führen: „Es war doch gerade der Paradigmenwechsel hin zur normierend-administrierenden Regulierung durch den nationalen Gesetz-und Verordnungsgeber im Jahr 2005, der erstmalig zu einem wettbewerblichen level playing field der Strom- und Gasnetze geführt hat.“

Mit der heutigen Entscheidung setzt der EuGH eine deutliche Zäsur für die deutsche (Entgelt-)Regulierung, denn die bis dato geltenden abgestuften rechtlichen Vorgaben sind laut EuGH unzulässig. Das deutsche Regulierungssystem verstoße gegen die europarechtlich geforderte Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden, so der zentrale Vorwurf der EU-Kommission. Das EnWG mit seinen begleitenden Verordnungen ARegV, StromNEV und GasNEV würde der Bundesnetzagentur demnach zu wenig Handlungsspielraum geben.

Drastische Auswirkungen auf Entgeltregulierungsrahmen befürchtet

Welche Kompetenzen dem nationalen Gesetzgeber bei der Regulierung überhaupt noch zustehen und was mit den konkretisierenden Verordnungen in einem solchen Szenario passieren würde, sei zunächst offen, so BBH. Die Energiebranche befürchtet außerdem drastische Auswirkungen auf die Gestaltung des Entgeltregulierungsrahmens. Schon heute besitzt die Bundesnetzagentur eine weitgehende Autonomie in der Festsetzung des Eigenkapitalzinssatzes – mit der Konsequenz, dass die Zinssätze immer weiter heruntergeschraubt werden.

Für die 4. Regulierungsperiode sollen diese nur noch 4,59 Prozent betragen – zwei Prozent weniger als in der vergangenen Regulierungsperiode. „Dieser Trend macht die Netzbetreiber fassungslos. Sie sollen einerseits ihre Netze energiewendetauglich und zukunftssicher machen, haben auf der anderen Seite aber immer weniger Budget dafür zur Verfügung. Das ist paradox“, so M&A-Experte und BBH-Partner, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Rudolf Böck. Und passe auch nicht mit dem internationalen Finanzumfeld zusammen.

Lesen Sie zur Ankündigung der BNetzA auch die Reaktion der Branche:

BDEW zur BNetzA-Ankündigung: „Energiewende in Gefahr“

 

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