Enttäuscht über den Beschluss aus Karlsruhe zeigte sich der Bundesverband Windenergie (BWE). Das Gericht entschied, dass Windpark-Betreiber gesetzlich dazu verpflichtet werden dürfen, betroffene Bürger und Kommunen finanziell am Ertrag eines Parks zu beteiligen. Aus Sicht des BWE könnte das Gesetz in Mecklenburg-Vorpommern in seiner derzeitigen Ausgestaltung den Wettbewerb möglicherweise deutlich verzerren, weil es bestimmte Interessenten von den Genehmigungsverfahren von Vorneherein ausschließt. Das Urteil nehme nun den Gesetzgeber zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen in die Pflicht. (T...
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