Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist das am 26. April von Bundestag und Bundesrat beschlossene PV-Paket I am 15. Mai in Kraft getreten. Damit gelten die Regelungen zu Beschleunigungsgebieten ab dem 20. Mai. Die Fristen aus der RED III bleiben somit gewahrt. „Die Branche begrüßt ausdrücklich, dass es gelungen ist, die wichtigen Fristen aus der RED III einzuhalten“, sagt die Präsidentin des Bundesverbands Windenergie (BWE), Bärbel Heidebroek. Die Regelungen zu den Beschleunigungsgebieten bedeuteten wichtige Erleichterungen für den Ausbau der Windenergie an Land.
Der BWE hatte im Vor...
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