Die Bundesnetzagentur hat festgelegt, welche Daten Betreiber von Erzeugungsanlagen und Stromspeichern den Netzbetreibern übermitteln müssen. Die Regelung verbessere die Datengrundlage der Netzbetreiber für Redispatch-Lösungen, heißt es von Seiten der Netzbehörde. Zudem sei sie ein weiterer Baustein, um das Einspeisemanagement in das System der Engpassbeseitigung durch Redispatch zu integrieren.
Die Festlegung basiert auf einem Entwurf des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und richtet sich an nahezu 100.000 Anlagen mit einer Leistung größer 100 kW. Betreiber sind ab dem 1....
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